Nachrüstung ist zumeist sehr teuer
Xenon- statt Halogenlicht
Die Halogenleuchten in den Autoscheinwerfern darf man nicht einfach gegen bessere Sicht bei Nacht versprechende Xenon-Leuchtmittel austauschen, auch...
Die Halogenleuchten in den Autoscheinwerfern darf man nicht einfach gegen bessere Sicht bei Nacht versprechende Xenon-Leuchtmittel austauschen, auch wenn Anbieter im Internet und auf Tuner-Treffen diese Möglichkeit suggerieren und in diesem Zusammenhang auf das ECE-Prüfzeichen verweisen. Im Fall der Xenonscheinwerfer, warnt die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS), sei es oft nur auf einer einzigen Komponente, dem Vorschaltgerät, angebracht und bestätige lediglich, dass dieses Bauteil die gesetzlichen Anforderungen in puncto elektromagnetischer Verträglichkeit erfüllt.
Die Xenonleuchte sei hingegen in der Regel frei von Genehmigungszeichen. Deshalb - so die KÜS - könne deren Einbau das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit eine Einschränkung des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
In Europa gibt es klare Regeln für den Xenonlicht-Einbau: Nachrüsten darf man nur komplette Systeme, die außer Kabeln und einem Vorschaltgerät einen Satz typgeprüfter Scheinwerfer - mit dem Kennzeichen E und dem Buchstaben D für Gasentladungen - enthalten.
Zu finden sind diese Angabenauf der Abschlussscheibe. Wegen all dieser Vorgaben ist die Umstellung von Halogen- auf Xenonlicht ein ziemlich kostspieliges Vergnügen und keinesfalls zum Schnäppchen-Preis von 60 Euro zu bekommen, mit dem unseriöse Anbieter locken.
