Schneeketten

Winterreifen reichen manchmal nicht aus: Gut gerüstet für die Urlaubsfahrt

Nachdem am 4. Dezember die neue Straßenverkehrsordnung zur Vorschrift der geeigneten Bereifung in Kraft getreten ist, wissen Autofahrer in Deutschland, woran sie sind.

Harburg. Wirklich neu ist die situative Winterreifenpflicht aber eigentlich nicht.

Lediglich weil die vorherige Verordnung missverständlich formuliert worden war, musste sie jetzt eindeutig definieren, was unter wintertauglichen Reifen zu verstehen ist und bei welchen Wetterverhältnissen sie gefahren werden müssen.

Und das ist jetzt der Fall: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen unterwegs sein, die als M+S-Reifen (Matsch + Schnee) gekennzeichnet sind. Pkw müssen auf allen Achspositionen entsprechend bereift sein, Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur auf den Antriebsachsen. Wer dagegen verstößt, riskiert neuerdings ein Bußgeld von 40 Euro oder 80 Euro (bei Verkehrsbehinderungen).

Wer im Winter eine Urlaubsfahrt mit dem Pkw in eines der deutschen Nachbarländer plant, sollte aber auch die dort geltenden Regelungen kennen. Denn hier gelten teilweise ganz andere Regelungen und die Strafen bei Nichteinhaltung sind teilweise gesalzen.

Deshalb hier eine Kurzübersicht:

Frankreich : Winterreifen und Schneeketten können für vereinzelte, entsprechend beschilderte Streckenabschnitte ("pneus neige") auf Gebirgsstraßen vorübergehend zur Pflicht gemacht werden.

Österreich : Situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April. Bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen Pkw nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (M+S oder M&S, Mindestprofiltiefe: vier Millimeter) montiert oder bei geschlossener Schnee- oder Eisfläche an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Zusätzlich wird speziell auf manchen Bergstrecken eine Kettenpflicht verhängt - und die gilt teilweise unabhängig von der Winterbereifung oder Allradantrieb. Gerade in diesem Winter kontrollieren die Behörden diese Einhaltung verstärkt.

Schweiz : Keine Winterreifenpflicht; ihre Benutzung wird jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen empfohlen, da bei Verkehrsbehinderung infolge ungeeigneter Bereifung Strafen verhängt werden können. Bei Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt eine Mithaftung in Betracht.

In Belgien , Dänemark , Luxemburg , den Niederlanden und Polen gibt es keine Winterreifenpflicht.

Insbesondere bei Fahrten in bergige Regionen sollten unbedingt Schneeketten an Bord sein, um gefährliche Rutschpartien zu vermeiden. Auf einigen alpinen Straßen und Gebirgspässen, die entsprechend beschildert sind, besteht ohnehin Schneekettenpflicht. Zudem können die Ketten hilfreich sein, um steckengebliebene oder festgefahrene Autos zu befreien. Auf schnee- und eisbedeckter Fahrbahn erhöhen diese die Haftung deutlich und verkürzen den Bremsweg.

Da das Anlegen von Schneeketten wohl für die wenigsten Autofahrer zum Alltag gehört, empfehlen Autoclubs, vor dem Winterurlaub die Montage zu trainieren. Im Ernstfall sollte rechtzeitig ein Parkplatz angesteuert werden, um die Ketten auf ebener Fläche und nicht in Hanglage montieren zu können. Nach 50 bis 100 gefahrenen Metern sollte überprüft werden, ob die Ketten richtig sitzen. Sie brauchen etwas Bewegungsspielraum. Sitzen die Ketten zu locker, kann das Radhaus beschädigt werden - sitzen sie zu fest, leidet der Reifen.

Sobald es die Straßenverhältnisse zulassen, die Fahrbahn nicht mehr schnee- oder eisbedeckt ist, sollten die Ketten wieder abgenommen werden. Auf Asphalt haften Ketten wesentlich schlechter als das Gummi der Winterreifen.

Zudem muss man wissen, dass mit Schneeketten generell nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Für die Montage der Ketten sollten Handschuhe, eine Taschenlampe, eine Warnweste und eine wasserfeste Matte parat liegen.