Jesteburg

Selbstmord in Abschiebehaft: Waren umgeleitete Datensätze schuld?

Vorwürfe, dass im Abschiebeverfahren von Slawik-Tsolak Khurshudyan (58) aus Jesteburg nicht alles korrekt zugegangen sein könnte, weist Landrat Joachim Bordt zurück.

Winsen/Jesteburg. Nach dem Selbstmord des Abschiebehäftlings am 2. Juli in der JVA Langenhagen wurden Vorwürfe gegen den Landkreis Harburg erhoben (die HAN berichteten). Es heißt, dass Khurshudyan auf Basis falscher Ausweispapiere nach Armenien abgeschoben werden sollte. "Diese Vorwürfe werden zu Unrecht erhoben", sagt Bordt und stellt den aktuellen Kenntnisstand dar.

Im Jahr 2003 wurde Khurshudyans Asylantrag abgelehnt. Es gab den Abschiebeerlass. Der 58-Jährige, der elf Jahre lang mit Frau und Sohn in Jesteburg lebte, hatte stets angegeben, aserbaidschanischer Staatsbürger mit armenischer Herkunft zu sein. Aufgrund der Verfolgungssituation ist es für Staatsbürger aus Aserbaidschan mit armenischer Herkunft leichter, in Deutschland Asyl zu bekommen. Im Jahr 2005 hätten die Landkreisbehörden aber davon ausgehen müssen, dass sich Khurshudyan unter Angabe falscher Daten in Deutschland aufhielt. Die Folge: Strafanzeige. Bundeskriminalamt (BKA) und Interpol recherchierten im Zuge eines Internationalen Personenfeststellungsverfahrens in Aserbaidschan, um Passersatzpapiere zu erhalten, ohne die eine Rückführung nicht möglich ist. Die Antwort: "Den gesuchten Staatsbürger namens Khurshudyan gibt es hier nicht." Für die Ausländerbehörde in Winsen seien die Daten Khurshudyans unbrauchbar geworden.

Bei der Suche nach dessen Identität lag es dann nahe, bei den armenischen Behörden zu recherchieren. Aus Eriwan seien Geburtsname, -datum und -ort bestätigt worden. Bordt: "Im Mai 2010 haben wir die Rückmeldung bekommen, dass armenische Behörden das Passersatzpapier ausstellen." Die gerichtlich abgesicherte Abschiebung konnte ihren Lauf nehmen. Nach Angaben Bordts wollte Khurshudyan zu den Ermittlungsergebnissen aus Armenien keine Angaben machen. Auch habe er nicht versucht, mittels seines Anwalts die Abschiebung hinauszuzögern.

Was den Landrat aber stutzig macht, ist, dass die ebenfalls involvierte Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Lüneburg die vom Landkreis als "unbrauchbar" bezeichneten Daten aus Aserbaidschan nach Armenien weitergeleitet hatte. Wurden hier Passersatzpapiere auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Datensätzen ausgegeben? Bordt: "Es muss aufgeklärt werden, ob das gesamte Verfahren sauber und rechtsstaatlich abgelaufen ist."

Das Personenfeststellungsverfahren für Khurshudyans Witwe läuft noch. Aus Eriwan hieß es, sie sei keine armenische Staatsbürgerin. Bordt will sich beim Innenministerium dafür stark machen, dass sie ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland aus humanitären Gründen erhält. Der Sohn hat es bereits.