Winsen
Neuer Abschiebefall: Kurdin darf bleiben
Außer dem "Fall Khurshudyan" hat sich die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg mit einem weiteren Fall beschäftigt.
Winsen/Jesteburg. Einer Kurdin aus der Türkei drohte über Jahre hinweg die Abschiebung. Die Frau (48) lebt mit ihren sechs Töchtern im Alter von fünf bis 18 Jahren seit etwa neun Jahren in Winsen. Der Ehemann war schon vor drei Jahren abgeschoben worden. Die volljährige Tochter hätte in Deutschland bleiben können. Sie wollte jedoch ihre Mutter nicht allein lassen, die unter dem jahrelangen Druck einer Abschiebung schwer depressiv geworden ist.
Nach Angaben von SPD-Kreistagsfraktionschef Jens-Rainer Ahrens wollten die minderjährigen Töchter unbedingt in Deutschland bleiben. Sie befürchteten die Zwangsverheiratung in der Türkei. Die Mutter habe den Druck nicht mehr ausgehalten und drei Selbstmordversuche hinter sich. Zurzeit schweige sie nur noch. Sie glaube, dass ihre Kinder tot seien, so Ahrens.
Aufgrund eines Gutachtens zum Gesundheitszustand der 48-Jährigen hat sich der Landkreis Harburg nun entschieden, der Familie "ein dauerhaftes Bleiberecht aus gesundheitlichen und humanitären Gründen zu erteilen", wie Landkreis-Sprecher Georg Krümpelmann auf HAN-Nachfrage mitteilte. "Hier kann man sagen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht vorliegen. Damit ist der Fall entschieden. Das Ausländerrecht gibt das her", so Krümpelmann weiter.
"Der {sbquo}Fall Khurshudyan’ hat auch die aufgescheucht, die bisher bezweifelten, ob die kurdische Frau ernsthaft erkrankt ist. Man geht jetzt sensibler mit der Frage der Abschiebung um", meint Ahrens.
Ein dauerhaftes Bleiberecht strebt der Landkreis auch für Asmik Khurshudyan aus Jesteburg an, deren Mann Slawik sich in der Abschiebehaft erhängt hatte (die HAN berichteten). Ihre Duldung wurde zunächst für ein halbes Jahr verlängert. Diese Zeit will Landrat Joachim Bordt für Gespräche mit Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann über ein dauerhaftes Bleiberecht nutzen.
Gestern erschien die Witwe in der Ausländerbehörde - also jenem Ort, an dem sie ihren Mann das letzte Mal lebend gesehen hatte - um sich den Stempel abzuholen. Ein Unterstützerkreis von Jesteburgern für Asmik Khurshudyan fordert, dass viele Widersprüche aufgeklärt werden müssten. Hat die Amtsrichterin bei der Ausstellung des Haftbefehls die Akten gekannt? Wie konnte auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Datensätzen ein Passersatzpapier ausgestellt werden? Wurde dafür Geld an die armenischen Behörden gezahlt? Die Linke im Landtag denkt über einen Untersuchungsausschuss nach.
