Standpunkt Slawik K.

Erst aufklären, dann urteilen

Obwohl niemand das Motiv für den Selbstmord von Slawik K. kennt, gehen doch alle davon aus, dass die drohende Abschiebung das Motiv war.

Hans-Christian Biallas ist Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern. Er nimmt Stellung zum Fall Slawik K.

Wenn etwas Schlimmes passiert, fragen alle nach den Ursachen und ordnen - meist vorschnell - anderen die Schuld zu.  Auch aus meiner Sicht ergeben sich viele Fragen. Unstrittig ist, dass Slawik K. Deutschland verlassen sollte. Wer die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt nicht erfüllt, muss ausreisen. Das ist nicht Willkür, sondern wird in unserem Rechtsstaat von Gerichten überprüft und festgestellt. In sein Heimatland zurückführen kann die Ausländerbehörde jemanden nur, wenn er im Besitz eines gültigen Passes ist. Slawik K. hatte keinen. In dem Fall muss die Ausländerbehörde im Heimatland des Betroffenen Ersatzpapiere beantragen. SPD, Grüne und Linke werfen der Landesregierung vor, diese Papiere würden "gekauft", um Ausreisepflichtige loszuwerden. Das ist totaler Blödsinn! Richtig ist: Die Heimatländer erheben Bearbeitungsgebühren, die oft abenteuerlich hoch sind.

Offen ist die Frage, ob die Passersatzpapiere für K. seiner Identität entsprechen. Das Bundeskriminalamt soll daran Zweifel angemeldet haben. Offen ist, ob der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg diese Zweifel bekannt waren und falls ja, warum die Abschiebung nicht ausgesetzt wurde.

Was aber unzulässig ist, ist eine vorschnelle Schuldzuweisung. Dem Innenminister persönlich die Schuld zu geben, wie es die Landtags-SPD gebetsmühlenartig praktiziert, ist nicht nur unangemessen, sondern unverschämt. Der Minister hat sich, wie alle Bürger, an Recht und Gesetz zu halten.

Zuständig ist im Fall Slawik K. der Landkreis Harburg. Die Verantwortlichen werden zu den Vorgängen befragt, dann wird es eine Untersuchung durch das Innen- und Justizministerium geben, dann der Landtag unterrichtet. Erst danach ist es angemessen, den Vorgang selbst kritisch zu beurteilen.