HAN-Interview

"Im Gefängnis lernen sie erst das nötige Handwerkszeug"

Fälle von Jugendgewalt wie der Tod von Pascal E. und die 20-Cent-Mörder vom Seeveplatz haben Harburg erschüttert.

Winsen/Harburg.  Albert Paulisch, Direktor des Amtsgerichts Winsen, und Lidia Mumm, Jugendrichterin, sprechen im HAN-Interview über die Möglichkeiten der Justiz, mit Jugendkriminalität umzugehen, und den Sinn von härteren Strafen.

HAN:

Die Bevölkerung hat ihr eigenes Bild vom typischen jugendlichen Kriminellen: respektlos, Messer in der Tasche, Migrationshintergrund. Wie ist das Klientel tatsächlich?

Paulisch:

Beim Ladendiebstahl haben wir jeden Typ von Jugendlichen. Gutes oder schwieriges Elternhaus und alles dazwischen.

Mumm:

Die meisten sind 16 oder 17 Jahre alt. Viele Jugendliche klauen mal in einem Geschäft oder prügeln sich in der Schule. Nur ein kleiner Teil davon wird erwischt und sitzt dann hier im Gericht. Und die allermeisten kommen danach nicht wieder, denn diese ganzen Peinlichkeiten mit Polizei und Eltern hat ihnen gereicht.

Die, die aber doch wieder vor Gericht kommen: Was ist bei denen schiefgelaufen?

Mumm:

Zunächst mal muss man sagen, dass es normal ist, dass Pubertierende kleine Straftaten begehen, Diebstahl oder Körperverletzung. Und die meisten hören ganz von allein wieder damit auf, auch wenn sie nie erwischt wurden.

Paulisch:

Sie haben dann einen Job und eine Freundin. Die, die immer wiederkommen, haben in der Familie keine Wertevermittlung erlebt, Konsequenzen zu tragen nicht gelernt.

Setzt bei diesen Jugendlichen die Justiz nicht zu spät an?

Paulisch:

Natürlich ist ein großer Teil der Erziehung - oder eben Nichterziehung - gelaufen, wenn die Jugendlichen zu uns kommen. Daher ist es wichtig, dass wenigstens das Gericht konsequent durchgreift. Die Ankündigung, dass es beim nächsten Diebstahl nicht bei zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit bleibt, muss auch umgesetzt werden.

Trotzdem bleibt in der Bevölkerung der Ruf nach früheren, härteren Strafen bei sogenannten Intensivtätern.

Mumm:

Mich regt auf, dass diese Jugendlichen immer, auch vor jeder Wahl, als die Prügelknaben herhalten müssen. Wenn jemand zum ersten Mal vor einem Richter steht, können wir nicht sagen, ob er einer von denen ist, die von allein in geordnete Bahnen zurückfinden, oder ob er es einfach nicht lernen wird. Wollen wir deshalb auf jeden 17-Jährigen, der sich mal prügelt, mit der Justizkeule ordentlich draufhauen? Im Knast lernen die das ganze Handwerkszeug, das ihnen noch gefehlt hat.

Welche Strafen hat ein Jugendrichter zur Verfügung?

Paulisch:

Wir wollen die Jugendlichen nicht bestrafen, wir wollen sie erziehen. Die Frage muss also immer sein: Welche Maßnahme wird sie am ehesten lehren, so einen Quatsch in Zukunft zu lassen?

Mumm:

Wir haben Anti-Aggressionstrainings, Gruppensitzungen, Verkehrsunterricht und gemeinnützige Arbeit als erste Maßnahmen. Dann folgt der Freizeitarrest, also ein Wochenende in einer Gefängniszelle. Und der Jugendarrest, der kann maximal vier Wochen dauern. Erst danach käme die Freiheitsstrafe, mindestens sechs Monate.

Welche Maßnahme wirkt denn am besten?

Mumm:

Gemeinnützige Arbeit ist sehr unbeliebt. Da kann man ja gesehen werden. Und sehr heilsam ist der Jugendarrest: keine Bücher, kein Fernseher, kein Besuch, Einzelzelle. Und die vier Wochen, die maximal möglich sind, schöpfe ich fast nie aus.

Paulisch:

Denn die Maßnahme muss lang genug sein, damit sie richtig weh tut. Sie darf aber nicht so lang sein, dass sich der Jugendliche an die Situation gewöhnt und womöglich noch neue Kumpels findet. Zwei Wochen Jugendarrest wirken oft Wunder.

Zwischen vier Wochen Arrest und sechs Monaten Gefängnis gibt es also nichts?

Mumm:

Nein, denn zwei Monate Gefängnis sind nicht lang genug, um dem Jugendlichen wieder ein geregeltes Leben zu zeigen. Jugendgefängnisse sind dazu da, um eine Ausbildung zu machen, frühes Aufstehen wieder zu lernen, eine Perspektive zu bekommen. In zwei Monaten wird ein 17-Jähriger im Gefängnis nur krimineller, nicht besser.

Sie finden also, die Gesetzgebung bietet genügend Möglichkeiten?

Paulisch:

Was wir uns wünschen, ist die Möglichkeit, Jugendarrest mit einer Bewährungsstrafe zu kombinieren. Das hieße, der Jugendliche bekommt zwei Jahre mit Bewährung und muss aber auch drei Wochen in Arrest. Bewährung wird von vielen Jugendlichen als Freispruch verstanden. Ein paar Wochen im Arrest würden ihnen vor Augen führen, was sie erwartet, wenn sie gegen ihre Auflagen verstoßen.

Infobox

Zahlen zum Thema

Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2009 in Deutschland 26,2 Prozent aller Straftaten von unter 21-Jährigen verübt. Bis zum 21. Lebensjahr können Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Drei bis fünf Prozent der jugendlichen Tatverdächtigen sind Intensivtäter.