Fall Slawik K.

Fall Slawik K.: Absolution aus dem Innenministerium

Das niedersächsische Innenministerium sieht nach dem Suizid eines Abschiebehäftlings keine Versäumnisse bei den Ausländerbehörden. Auch die Haft des 58-Jährigen sei rechtens gewesen, sagte der Ministeriumssprecher gestern in Hannover. Es habe die Gefahr bestanden, dass er untertauche.

Jesteburg/Hannover. Wenige Tage nach seiner Inhaftierung hatte sich der58-Jährige Anfang Juli in der Haftanstalt Langenhagen erhängt.

Für die Opposition sind die Ungereimtheiten in dem Abschiebeverfahren dagegen längst nicht ausgeräumt. Den Behörden wurde vorgeworfen, den Mann aus Jesteburg mit falschen Papieren "um jeden Preis" abschieben zu wollen. Es hatte Ungereimtheiten bei der Feststellung der Identität des Mannes gegeben und bei der Frage, ob er aus Aserbaidschan oder Armenien kommt. Das BKA hatte erklärt, dass es nach einem Vergleich von Fotos ernste Zweifel am Ergebnis des "Personenfeststellungsverfahren" gebe.

Maßgeblich sei aber die Auskunft der armenischen Behörden, dass es sich um ihren Staatsbürger handele, betonte ein Fachmann für Ausländerrecht im Innenministerium. Er sagte auch: "Es werden keine Gefälligkeitspässe ausgestellt." Das Ministerium kündigte außerdem an, es werde weitere Überprüfungen des Verfahrens geben, da bisher noch Unterlagen fehlten.

Der Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel erinnerte daran, dass (wie berichtet) Landrat Joachim Bordt bereits erste Fehler eingeräumt habe. Das Amtsgericht hätte außerdem über die Zweifel des BKA bei der Identität des Abschiebehäftlings informiert werden müssen.