Gebührenstreit

Kanal-Bescheid rechtmäßig?

Es geht um Kanalbaubeiträge von 16 000 bis 20 000 Euro und um die Frage, ob der Landkreis Harburg diese zu Recht einfordert. Der Fall: Drei Anwohner aus der Ortsmitte von Lüllau - einer von ihnen ist Achim Peters vom "Brookhoff" - sollen ein zweites Mal für die Kanalisation zahlen. Sie weigern sich und sind vor das Verwaltungsgericht Lüneburg gezogen.
20000 Euro, Gebühren, Kanalanschluss

Achim Peters ist fassungslos: Er soll fast 20000 Euro Kanalanschlussgebühren bezahlen.

Lüllau/Otter. Den fälligen Kanalbaubeitrag habe er bereits in den 80er-Jahren gezahlt, berichtet Peters den HAN: "Das waren ungefähr 10 000 Mark." Vor rund einem Jahr sei ihm auf einmal erneut ein Gebührenbescheid zugestellt worden, diesmal über knapp 20 000 Euro: "Mir ist bis heute nicht klar, wofür ich zahlen soll. Unsere Gebäude bilden ein denkmalgeschütztes Ensemble, wir dürfen nichts verändern und auch keine weiteren Häuser bauen. Mal abgesehen davon, dass wir das auch gar nicht wollen."

Denn die wirtschaftliche Existenz seiner Familie basiere längst auf der Anziehungskraft der historischen Gebäude des "Brookhoffs". Ein Hofladen und kulturelle Veranstaltungen seien inzwischen die wesentlichen Einnahmequellen der Familie. Peters: "Damit haben wir uns eine neue berufliche Zukunft aufbauen können." Was den Lüllauer besonders empört: In den 80er-Jahren musste er sich bereits gegen einen überhöhten Kanalbaubeitrag zur Wehr setzen: "Anfangs sollten wir 75 000 Mark bezahlen!"

Dass er jetzt erneut mit einem stattlichen Kanalbaubeitrag zur Kasse gebeten werden soll, findet er unglaublich. Als Argument werde die Ausweisung des neuen Bebauungsplans Dorfmitte angeführt: "Angeblich können wir jetzt auf unserem Grundstück neu bauen. Aber das stimmt nicht. Die sollten einfach mal beim Denkmalschutzamt nachfragen", rät der Lüllauer. Er fühlt sich zudem doppelt verschaukelt: "Ich habe gerade rund 24 000 Euro für eine neue Abwasserentsorgung unseres Häuslingshauses am Ortsrand bezahlt. Die hatte der Kreis anstelle des bisherigen Drei-Kammer-Systems verlangt." Jetzt habe er erfahren, dass der dortige Bereich an die Kanalisation angeschlossen werden solle: "Es geht drunter und drüber."

Als eine "schwierige Rechtsfrage" bezeichnet Wolfgang Siebert, Vorsitzender Richter der Dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg, den Lüllauer Fall im Gespräch mit den HAN. Der Bereich, um den es jetzt gehe, sei seinerzeit als Außenbereich veranlagt worden, obgleich das schon damals nicht zugetroffen habe, weil die Gebäude im Ort lägen: "Damals hätte man einen höheren Kanalbaubeitrag fordern können." Der Kreis habe allerdings lediglich das Wohnhaus zur Berechnung herangezogen. Deshalb schlägt das Gericht jetzt einen Vergleich auf Widerruf vor: Wenn beide, Kläger und Beklagter, einverstanden seien, solle die Gebühr auf die Hälfte reduziert werden. Achim Peters verspürt wenig Neigung, sich darauf einzulassen. Er werde sich nun mit seinem Rechtsbeistand beraten: "Ich bleibe dabei: Wir werden für etwas zur Kasse gebeten, wovon wir absolut nichts haben."

In einem weiteren Prozess, den ein Ehepaar aus dem neuen Wohngebiet "Ohnhorstblick" in Otter ebenfalls wegen eines Kanalbaubeitrags angestrengt hatte, urteilte das Gericht: Die Eheleute müssen die geforderten rund 3300 Euro nicht zahlen. Der Kreis verlange Gebühren für ein Grundstück, das als nicht bebaubar ausgewiesen sei.

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Kanalbaubeitrag

Kanalbaubeiträge werden generell für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation erhoben. Beitragspflichtig ist im Landkreis Harburg in der Regel der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte. So ist es in Paragraf 6 der Abwasserabgabensatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren geregelt. Die Höhe wird mit Hilfe einer Berechnungsformel festgelegt. Der laut Internet-Auftritt des Landkreises Harburg einmalige Beitrag muss nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides gezahlt werden.