Körperliche Unversehrtheit

Kommentar: Wie viel ist körperliche Unversehrtheit wert?

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verbrieft und gilt für jeden. Aber wie viel ist diese körperliche Unversehrtheit wert? Kann man sie überhaupt in Euro und Cent bemessen?

Seit gestern wissen wir: auf jeden Fall mehr als eine Million Euro - denn die würden nie und nimmer reichen, um ein Leben im Rollstuhl, die Abhängigkeit von Pflege und Betreuung und vor allem der Beschneidung des Mutterseins - Sarah T. hat einen siebenjährigen Sohn, den sie aufgrund ihrer Behinderungen nicht allein versorgen kann - zu kompensieren.

Das würden zwar auch fünf Millionen Euro sicher nicht, aber fünf Millionen Euro ermöglichen es immerhin, auch künftig steigenden Pflege- und Lebenshaltungskosten gewachsen zu sein. Das Gericht hat hier - allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz, dass für solche Fälle eigentlich eine monatliche Rente üblich sei - eine Marschrichtung vorgegeben.

Aber was hieße solch ein Präzedenzfall für die Versicherungswirtschaft, die Tausende Mitarbeiter beschäftigt - unter anderem die Mutter von Sarah T.? Wie viele Male kann eine Gesellschaft solche Entschädigungen zahlen, ohne selbst in finanzielle Schieflage zu geraten? Werden die Haftpflichtprämien jetzt drastisch erhöht? Werden bestimmte Risiken künftig von der Deckung ausgeschlossen? Das alles hinterlässt noch viele Fragezeichen.