HAN-Telefonaktion 1 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Rufen Sie an!
Entscheiden, bevor es zu spät ist
Auch wenn niemand gerne daran denkt, kann es jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit, Unfall oder im Alter durch Demenz unfähig, seinen...
Auch wenn niemand gerne daran denkt, kann es jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit, Unfall oder im Alter durch Demenz unfähig, seinen Willen eigenverantwortlich zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen beantworten zu können. Will man um jeden Preis behandelt werden? Will man hilflos an Schläuchen hängen, ohne Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein? Wer zahlt im Falle eines Falles die fälligen Rechnungen, verwaltet das Vermögen, sorgt für das Zuhause?
Viele Menschen wollen diese Fragen geregelt wissen und auch den Angehörigen ein quälendes Szenario ersparen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens ermächtigt zu handeln, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Und in einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Behandlungen gewünscht werden und wann der Punkt erreicht ist, an dem man keine lebensverlängernden Therapien mehr möchte.
Seit dem 1. September 2009 hat der Staat in einem eigenen Gesetz solche Verfügungen geregelt. Viele Bundesbürger sind über die neuen Regelungen und ihre Bedeutung allerdings nur oberflächlich informiert. Vielfach besteht beispielsweise der Irrglaube, dass der Ehepartner beziehungsweise die Kinder automatisch in der Lage und im Recht seien, für einen Angehörigen zu handeln. Dies ist aber nicht so. Einzig die Eltern minderjähriger Kinder haben über das Sorgerecht die Befugnis, im Sinne der Kinder umfassende Entscheidungen zu treffen. Auch junge Erwachsene können Unfälle erleiden und dauerhaft oder vorübergehend entscheidungsunfähig sein. Nichtsdestotrotz ist eine Demenz die mit großem Abstand häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Die Zahl der daran erkrankten Bundesbürger wird sich bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen verdoppeln.
Zuerst ist bei Demenzkranken das Gedächtnis beeinträchtigt, später kommen Verhaltensänderungen hinzu. Dazu kommt, dass es finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung oft erst nach einem langwierigen, nervenaufreibenden Papierkrieg gibt, meistens reichen sie dennoch bei weitem nicht aus. Denn viele Betroffene sind trotz ihrer Erkrankung zunächst noch nicht körperlich pflegebedürftig oder werden dies auch nicht. Fragen Sie unser Expertenteam zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Demenz-Vorsorge: im Rahmen der HAN-Telefonaktion am Donnerstag, 17. Juni :
Dr. Birgit Haberland MSc, Anästhesistin, Palliativmedizinerin und Schmerztherapeutin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).
Wolfgang Putz, Rechtsanwalt, München. Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens.
Dieter Sprott, Experte für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
Dr. Andreas Albrecht, Notar, Regensburg. Beteiligt am Aufbau der bayerischen Hospiz- und Palliativbewegung.
Rufen Sie an! Persönlicher Expertenrat unter der kostenfreien Rufnummer 08 00/0 00 55 32 am Donnerstag, 17. Juni, von 10 bis 16 Uhr!
