Sex-Täter
Zwei mögliche Niederlagen
Aus Angst wird Wut und aus Wut wird blanker Hass: Die Reaktion der Nachbarn in der Anzengruberstraße ist zu verstehen. Wer will schon nachts allein nach Hause gehen in dem Wissen, dass in einem der oberen Stockwerke ein Mann wohnt, der zwei Frauen brutal vergewaltigt hat - eine davon vor den Augen ihres anderthalb Jahre alten Sohns? Wer würde da nicht die Nerven verlieren?
Aber: Auch Sextäter haben eine Menschenwürde. In einem Rechtsstaat sollte keinem Verbrecher der Anspruch auf die grundsätzlichen Menschenrechte verwehrt werden. Damit würden sich Richter auf ein Niveau begeben, das dem der Verbrecher entspricht: Die perverse Macht eines Vergewaltigers liegt darin, dass er Schwächeren die Menschenwürde abspricht, sie erniedrigt und schänden will. Für die deutsche Justiz gelten andere Grundsätze.
An Menschen wie Hans-Peter W. scheitern aber die derzeit gültigen Gesetze. Daher müssen sie angepasst werden: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist per EU-Beschluss untersagt. Die Alternativen reichen von strengeren Meldeauflagen über die Möglichkeit elektronischer Fußfesseln bis zur Unterbringung in einer Einrichtung mit strengen Kontrollen. Weder dürfen uneinsichtige Sex-Täter neue Opfer finden, noch sollen sie ungeschützt einem wütenden Mob in die Hände fallen. Beides wäre eine Niederlage.
