Kredit für Hausfrau

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Möchten Hausfrauen einen Kredit aufnehmen, finden sie sich in einer paradoxen Situation wieder: Zwar haben sie bekanntlich Arbeit genug, generieren dabei aber kein Einkommen, zumindest nicht direkt. Gerade ein solches wird aber benötigt, um bei der Bank einen Kredit beantragen zu können. Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie ein Kredit für die Hausfrau gewährt werden kann.

Kredit für die Hausfrau mittels Bürgschaft und Mitantragsteller

Der einfachste Weg für eine Hausfrau, sich ein Darlehen zu besorgen, liegt darin, mittels der Hilfe Dritter einen solchen zu beantragen. In aller Regel ist dies der Ehemann, der als Alleinverdiener über das Einkommen verfügt, welches die Bank zur Beantragung eines Kredites voraussetzt. Denn ganz gleich, ob er als Bürge oder Mitantragsteller aufzutreten gedenkt, in beiden Fällen sind all Jene Sicherheiten vonnöten, die von der Bank auch von der Hauptantragstellerin verlangt werden, kann diese nicht selbst dafür aufkommen.

Der Unterschied zwischen Bürge und Mitantragsteller liegt hauptsächlich im Zeitpunkt der Haftung. Ein Bürge tritt bekanntermaßen erst dann in Aktion, wenn der Antragsteller mit den regelmäßigen Zahlungen von Tilgung und Zinsen in Verzug gerät bzw. diese zukünftig nicht mehr leisten kann oder will. Ab diesem Punkt haftet der Bürge selbstschuldnerisch und ist damit der Bank gegenüber verpflichtet, die monatlichen Zahlungen in voller Höhe zu übernehmen. Dies unter Umständen auch so lange, bis der Kredit für die Hausfrau vollständig abbezahlt ist.

Mitantragsteller hingegen sind von Anfang an selbstschuldnerisch im Kreditvertrag mit einbezogen und haben demnach ab Vertragsschluss dafür Sorge zu tragen, dass der Kapitaldienst nicht ins stocken gerät. Beide Varianten erfordern seitens des Dritten neben dem regelmäßigen Einkommen in ausreichender Höhe auch eine Schufaauskunft, die nach Möglichkeit positiv sein sollte. Läuft bereits ein Kredit, so ist es wiederum eine Frage der Höhe des Einkommens, ob der Kredit für die Hausfrau bewilligt wird oder nicht. Maßgeblich ist dabei stets die Einschätzung der Bank, ob das monatliche Einkommen ausreicht.

Die zweite Möglichkeit: Der Dispokredit

Banken haben in der Regel keine oder wenige Probleme damit, einen Dispositionskredit zu vergeben, wenn auf dem Konto regelmäßige Zahlungsströme zu verzeichnen sind. Ob diese letztlich von einer Nebentätigkeit stammen oder eine regelmäßige Überweisung des Ehegatten darstellen, fällt kaum ins Gewicht, solange sie nur regelmäßig auf dem Konto der Hausfrau erscheinen.

Der Dispositionskredit bringt seine Vor- und Nachteile mit sich: Er ist zum Einen äußerst flexibel in seiner Handhabung was Beanspruchung und Rückzahlung betrifft, kommt aber zum Anderen mit vergleichsweise hohen Zinsen daher. Dies ist teils dem Umstand geschuldet, dass die Banken beim Dispokredit nicht genau wissen, wann genau die einmal beanspruchten Beträge zurückgezahlt werden, da es hierbei keinen festen Tilgungsplan gibt. Die Verzinsung des Kreditbetrages erfolgt jedoch auf den Tag genau und nur für jeweils den Betrag, der tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Das Girokonto, welches hierbei zeitweise im Minus bzw. im Soll geführt wird, wird aus den laufenden Einzahlungen bedient. Die maximale Höhe, mit der das Konto im Soll geführt werden kann, erschließt sich aus der Kreditlinie, die auf jedem Kontoauszug dargestellt wird. Diese wiederum berechnet sich aus den regelmäßigen Zahlungseingängen auf das Konto und beträgt üblicherweise ein Zwei- bis Dreifaches der Summe davon.

Ein Dispositionskredit eignet sich als Kredit für die Hausfrau aufgrund der relativ geringen Kreditsumme kaum für größere Anschaffungen, wohl aber für den Ausgleich kurzfristiger Zahlungsengpässe. Wegen der damit verbundenen hohen Zinsen sollte stets darauf geachtet werden, dass ein Ausgleich des Girokontos möglichst schnell von statten geht, um hohe Zinszahlungen zu vermeiden. Größere Investitionen benötigen einen Ratenkredit als Kredit für die Hausfrau und sollten daher gemeinsam mit dem Ehegatten vorgenommen werden, da dieser offiziell über die Sicherheiten verfügt.

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