Kredit mit Elterngeld

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Die Mehrzahl der Verbraucher wird gelegentlich mit der Notwendigkeit konfrontiert, einen Kredit aufzunehmen. Oft wird der Antrag auf Gewährung eines Darlehens jedoch abgelehnt. Daher ist es wichtig, die Kriterien, die von den Banken bei der Zustimmung oder Ablehnung eines Kreditantrags benutzt werden, zu kennen. Dadurch wird die Gefahr eines Misserfolgs deutlich geringer.

Kredit mit Elterngeld

Kredit mit Elterngeld, ist das möglich?

Diese Frage lässt sich pauschal weder mit Ja noch mit Nein beantworten. Es kommt vielmehr auf die individuellen Umstände an. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Elterngeld ebenso wie Kindergeld, ALG I und II oder Wohngeld als Sozialleistungen gelten. Einkommen aus Sozialleistungen werden von den Banken bei der Vergabe von Krediten nicht berücksichtigt. Wenn also das Einkommen nur aus Kindergeld und Elterngeld besteht, wird der Kreditantrag mit Sicherheit nicht genehmigt. Falls der Ehepartner arbeitet oder Einkommen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Erwerbsunfähigkeitsrente und ähnliches zur Verfügung stehen, hat der Kreditantrag gute Chancen, genehmigt zu werden.

Welche Anforderungen stellen die Banken?

Um einen Kredit genehmigt zu bekommen, muss der Antragsteller verschiedene Bedingungen erfüllen. Er oder sie müssen volljährig und gesetzlich mündig sein. Der Antragsteller muss in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt sein. Das Arbeitsverhältnis muss schon seit mindestens einem Jahr beim selben Arbeitgeber bestehen. Der Mindestlohn sollte um die 900 Euro pro Monat betragen. Einkommen aus Sozialleistungen wird nicht angerechnet. Die Kreditwürdigkeit des Antragstellers wird eventuell durch eine Anfrage bei der Schufa überprüft. Es gibt aber auch Geldinstitute, die Kredite ohne Schufa vergeben. Da dabei die Risiken für die Bank höher liegen, sind die Konditionen deutlich schlechter. Die Bonität (Zahlungsfähigkeit) wird immer überprüft, auch bei Krediten ohne Schufaauskunft.

Kredit trotz Elterngeld und Sozialleistungen

Nicht nur Arbeitslose oder Hartz IV- Empfänger haben es schwer, einen Kredit zu bekommen, auch Geringverdiener wie Teilzeitbeschäftigte, Studenten oder Lehrlinge stehen vor diesem Problem. Betroffen sind ebenso Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, Selbstständige und Rentner. Um einen Ratenkredit von der Bank zu bekommen, hat dieser Personenkreis zwei Möglichkeiten. Die erste besteht darin, der Bank Sicherheiten zur Verfügung zu stellen.

Das sind beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, Geldanlagen, Edelmetalle und anderes. Die zweite Möglichkeit liegt darin, einen Bürgen zu finden. Ein Bürge ist eine Person, die die Mindestanforderungen der Bank erfüllt. Falls der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen kann, erklärt sich der Bürge schriftlich bereit, die Fortzahlung zu übernehmen. Falls man weder Sicherheiten noch einen Bürgen hat, besteht beispielsweise noch die Chance, im Internet einen Kredit von Privat für Privat zu beantragen. Die Kriterien dort sind weniger streng, das Darlehen jedoch meist zweckgebunden.

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