Kredit mit vorläufigen Personalausweis

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Wenn Kreditantragsteller nur einen vorläufigen Personalausweis vorlegen können, lehnen Banken teilweise die Kreditvergabe ab, da sie die Identitätsprüfung als nicht hinreichend möglich ansehen. Tatsächlich ist der vorläufige Personalausweis ein gültiges Ausweispapier, so dass ein Kredit mit vorläufigen Personalausweis ohne rechtliche Bedenken vergeben werden kann.

Kredit mit vorläufigen Personalausweis

Was ist der vorläufige Personalausweis?

Der vorläufige Personalausweis ist ein Ersatzdokument für den Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten seit dem Datum der Ausstellung. Das Ausweisdokument wird von der Ausweisstelle des Hauptwohnsitzes ausgestellt, wenn die sofortige Ausstellung eines Personalausweises zwingend erforderlich ist. Der häufigste Grund für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist der Verlust des bisherigen Ausweisdokumentes, ein weiterer Grund besteht in der Namensänderung infolge einer Eheschließung oder Scheidung. Sowohl bei einer geplanten Verheiratung als auch vor einer Scheidung besteht alternativ die zu bevorzugende Möglichkeit, den neuen Ausweis bereits vorab zu beantragen und nach der Hochzeit oder Scheidung gegen den bisherigen Personalausweis einzutauschen.

Einige wenige Länder wie Montenegro akzeptieren zwar den vorläufigen Reisepass, nicht aber den vorläufigen Personalausweis als Dokument beim Grenzübertritt. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises setzt voraus, dass zeitgleich ein regulärer Personalausweis beantragt wird. Die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist auch bei einem Verlust des Ausweisdokumenten entbehrlich, wenn der Bürger über einen gültigen Reisepass verfügt.

Kreditaufnahme mit dem vorläufigen Personalausweis

Grundsätzlich muss bei der Kreditaufnahme ein gültiger Identitätsnachweis durchgeführt werden, dessen Vorlage entfallen kann, wenn der Kunde dem Mitarbeiter im Kreditinstitut persönlich bekannt ist. Das trifft faktisch nur noch auf Kunden weniger kleiner Zweigstellen von Sparkassen und Volksbanken zu, so dass in der Regel ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Das vorgelegte Dokument muss die Identität des Kreditnehmers eindeutig belegen; da die vom Gesetzgeber geforderte Eindeutigkeit gewährleistet ist, steht der Zustimmung zu einem Kredit mit vorläufigen Personalausweis eigentlich nichts entgegen.

Tatsächlich beruht die Verweigerung der Zustimmung zu einem Kredit mit vorläufigen Personalausweis auf der Unkenntnis der Bankmitarbeiter, welche vorläufige Personalausweise naturgemäß selten sehen und sich die Beurteilung der Echtheit des Dokuments nicht immer zutrauen. Umgehen lässt sich die Schwierigkeit mit der Aufnahme eines ohnehin zumeist günstigeren Darlehens über das Internet. Für die Durchführung des Postident-Verfahrens ist ein amtliches Ausweisdokument erforderlich, als solches gilt auch der vorläufige Personalausweis.

Da die Mitarbeiter am Postschalter überwiegend gut ausgebildet sind, lässt sich die Identitätsprüfung für einen Kredit mit vorläufigem Personalausweis komplikationslos über das Postident-Verfahren durchführen. Dieses Verfahren ist sogar einfacher als die ersatzweise Vorlage des Reisepasses, da der vorläufige Personalausweis im Gegensatz zum Reisepass die Angabe über den aktuellen Wohnsitz enthält.

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