Kredit trotz Mutterschutz

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Der Kredit trotz Mutterschutz ist eine problematische Angelegenheit, weil in dem Zeitraum des Mutterschutzes, die schwangere Frau noch ihr volles Gehalt bekommt. Nach der Entbindung bekommt sie für einen befristeten Zeitraum das Elterngeld ausbezahlt und wie die finanzielle Situation danach aussehen wird, dass hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Kredit trotz Mutterschutz kann eigentlich nur mit Ihrem Lebenspartner oder wenn Sie alleinerziehend sein sollte mit einem Bürgen erfolgen.

Kredit trotz Mutterschutz

Voraussetzungen für einen Kredit trotz Mutterschutz

Als künftige alleinerziehende Mutter ist es nahezu unmöglich einen Kredit mit einer größeren Summe zu erhalten, weil die finanzielle Ungewißheit nach der Entbindung ein zu großer Risikofaktor für die Hausbank beinhaltet. Nach dem Ablauf des Mutterschutzes und dem anschließenden Elterngeld sind Einkünfte danach sehr ungewiß. Eine Einrichtung oder Erhöhung des Dispositionskredites könnte hierbei die sinnvolle Lösung für einen minimalen finanziellen Kreditrahmen sein, weil die Rückführung des Betrages flexibel und ohne Zeitdruck erfolgen kann.

Eine viel bessere Voraussetzung einen Kredit trotz Mutterschutz zu erhalten, sind mit einem Lebenspartner als Mitantragssteller oder einem Bürgen gegeben. In beiden Fällen verfügt die Bank über eine finanzielle Sicherheit, weil eine zweite Person sozusagen den Kredit finanziell stützen kann. Die Bewilligung eines Kredites ist hierbei eigentlich schon reine Formsache, wenn die Schufa-Auskunft keine bösen Überraschungen offenbart und wenn die Bonitätsprüfung des Mitantragsstellers oder Bürgen eine ausreichende Sicherheit darstellen.

In welcher Höhe können Kredite in Anspruch genommen werden

Eine alleinerziehende Mutter kann bei Ihrer Hausbank einen Kredit zwischen 500 bis 1000 Euro nach ausgiebiger Prüfung des vergangenen Kontoverlaufs ins Anspruch nehmen. Wenn Sie einen Partner hat, dann werden die gesamten Einkünfte und Ausgaben gegenüber gestellt und auch die zukünftige Einkommenssituation in Augenschein genommen. In diesem Fall kann bei einer Vollzeitbeschäftigung des Partners und bei einem guten Einkommen und ausreichender Pufferzone um den Kredit abzubezahlen ein Kredit bis zu 20.000 Euro gewährt werden.

Mit einem Bürgen sieht die Situation anders aus, obwohl natürlich die Bonität des Bürgen überprüft wird, ist die Kreditsumme auf die finanzielle Leistungskraft der alleinerziehenden Mutter ausgelegt. Auch hier kann die Summe höchstens auf 1000 Euro bemessen werden.

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