Autokredit in der Probezeit – wo bekommt man ihn

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Während der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber ist es für Arbeitnehmer relativ schwer, an einen Kredit zu kommen, gleich welcher Art. So verhält es sich auch bei Autokrediten, die zwar in ihren Konditionen aufgrund der Besicherung oftmals günstiger ausfallen, aber dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit erfordern. Andererseits ist es aber auch nicht unmöglich, einen Autokredit in der Probezeit zu erhalten. Gerade wenn der Arbeitnehmer beruflich auf ein neues Auto angewiesen ist, sollten alle Alternativen in Betracht gezogen werden.

So erhält man einen Autokredit in der Probezeit

Für Autokredite gibt es mehrere Anlaufstellen. Fast jede Bank und jedes Kreditinstitut führt heute einen speziell auf die Kfz-Finanzierung zugeschnittenen Kredit im Angebot. Autokredite fallen im Vergleich zu normalen Ratenkrediten oftmals deutlich günstiger aus, was an deren Besicherung liegt. Fast alle finanzierenden Unternehmen fordern die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) ein, welche dann verwahrt wird, bis der Wagen vollständig abbezahlt ist. Das Kreditinstitut bleibt also Eigentümer, während das Fahrzeug nur in den Besitz des Kreditnehmers übergeht. Eigentlich gute Voraussetzungen, so könnte man meinen, wenn ein Autokredit in der Probezeit beantragt werden soll.

Doch auch hier werden Sicherheiten eingefordert, denn der Eigentumsvorbehalt alleine reicht den meisten Unternehmen nicht aus. Wer also einen Autokredit schon in der Probezeit benötigt, kann eine Voraussetzung, die von Banken so gut wie immer gefordert wird, noch nicht erfüllen: Das gesicherte regelmäßige Einkommen. Zwar ist ein Einkommen in diesem Fall vorhanden, aber noch ist nicht sicher, ob dieser Zustand auch von Dauer ist. Daran alleine soll es jedoch nicht scheitern, denn eine Reihe anderer Faktoren spielen auch noch eine Rolle.

Vorab bleibt festzustellen, welche Sicherheiten man als potenzieller Kreditnehmer sonst noch vorzuweisen hat, um einen Autokredit in der Probezeit zu erhalten. Auch die berufliche Stellung bzw. Ausbildung, von der Probezeit abgesehen, kann sich hier als einflussreicher Faktor erweisen. Wer in einer nachweislich boomenden Branche tätig ist, in der Fachkräfte dringend gesucht werden, hat deutlich bessere Chancen auf einen Autokredit, schließlich legen auch Banken Wert auf eine langfristige Kundenbindung, wenn eine gute bis sehr gute Bonität abzusehen ist.

Eine andere Möglichkeit, den begehrten Autokredit in der Probezeit zu erhalten, liegt in der Höhe der zuvor geleisteten Anzahlung. Die Logik dahinter ist leicht zu verstehen: Je weniger die Bank finanzieren soll, desto geringer ist das damit verbundene Risiko. Hier bietet es sich an, das alte Fahrzeug in Zahlung zu geben, um dadurch eine höhere Anzahlung leisten zu können. Dies kann nicht nur zu einer positiven Kreditentscheidung, sondern auch zu deutlich günstigeren Konditionen bei der Verzinsung des Darlehens führen.

Liegen die bereits genannten Optionen nicht im Bereich des Machbaren, bieten sich immer noch Chancen durch die Einbeziehung eines Bürgen oder Mitantragstellers. Letzterer wird von Anfang an in die Pflicht genommen, wenn es um die regelmäßige Leistung des Kapitaldienstes geht. Der Mitantragsteller haftet also von Beginn an selbstschuldnerisch. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen nahen Verwandten oder den Ehepartner des Antragstellers. Der Bürge hingegen muss erst dann die Ratenzahlungen übernehmen, wenn der Antragsteller selbst diese nicht mehr zahlen kann oder will. Für beide ist jedoch die Bonität ein maßgebliches Kriterium. Sowohl Bürge als auch Mitantragsteller benötigen ein sicheres Arbeitsverhältnis, aus dem ein regelmäßiges Einkommen generiert wird. Zudem sollte kein negativer Schufaeintrag existieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann auch ein Autokredit in der Probezeit problemlos beantragt werden.

Auch sollte nicht versäumt werden, die Finanzierung direkt über den Händler bzw. über die Autobank des Herstellers zu prüfen. Diese bieten gerade für Neuwagen oftmals deutlich günstigere Konditionen, die mit nicht allzu strikt gehandhabten Restriktionen in Bezug auf Sicherheiten vergeben werden.

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