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Zugegeben, Hartz 4 Empfänger stehen auf der Beliebtheitsskala der Banken und Sparkassen nicht gerade ganz oben, was die Vergabe von Krediten anbelangt. Denn dieser Personenkreis verfügt in der Regel über kein regelmäßiges Einkommen, das als pfändbar betrachtet werden kann. Noch dazu bestehen keinerlei Sicherheiten in Form von Vermögenswerten, die für einen Kreditabschluss in Frage kämen. Bleibt die Frage, ob und wie denn nun ein Darlehen für Hartz 4 Empfänger überhaupt möglich ist.
Kein Kredit ohne Unterstützung bei der Bank
Um bei der Bank des Vertrauens ein Darlehen für Hartz 4 Empfänger zu bekommen, ist mehr als nur Überredungskunst gefragt. Bankangestellte lassen sich nicht mit allerlei Verheißungen und rosigen Zukunftsaussichten abspeisen, denn handfeste Sicherheiten werden gefordert. Und solche lassen sich an dieser Stelle nur mit der Hilfe Dritter realisieren. Die Rede ist vom Bürgen. Ein Bürge ist eine Person, die mit eigenen Sicherheiten dafür gerade steht, dass der Kredit in voller Höhe und zu den vertraglich festgelegten Konditionen auch zurückgezahlt wird.
Wird ein Bürge mit in den Vertrag über ein Darlehen für Hartz 4 Empfänger eingebunden, wird von ersterem erst einmal genau das verlangt, was bei letzterem fehlt: Sicherheiten. Und diese sollten vor allen Dingen in Form eines regelmäßigen Einkommens vorhanden sein. Dieses Einkommen darf in den meisten Fällen auch nicht aus selbständiger Arbeit stammen, was den Banken angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage oft zu unsicher ist.
Ist ein Bürge, der von der Bank als solcher auch akzeptiert wird, erst einmal gefunden, steht der Vergabe von einem Darlehen für Hartz 4 Empfänger im Grunde nichts mehr im Wege. Solange der Kredit Monat für Monat zurückgezahlt wird, braucht sich der Bürge darum keine Gedanken zu machen. Kann der Antragsteller den Kapitaldienst, womit die kontinuierliche Zins- und Tilgungszahlung gemeint ist, jedoch nicht mehr bewältigen, wird der Bürge über seine Pflichten in Kenntnis gesetzt und muss folglich diese Zahlungen übernehmen, notfalls in voller Höhe oder bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.
Manchmal bietet sich aber im Freundes- oder Verwandtenkreis die Möglichkeit, einen Mitantragsteller ausfindig zu machen, um einen Darlehen für Hartz 4 Empfänger in die Wege zu leiten. Im Gegensatz zu einem Bürgen haftet diese Person jedoch von Anfang an selbstschuldnerisch, kann also bei ausfallenden Ratenzahlungen sofort belangt werden. Für den Mitantragsteller gelten im Übrigen die gleichen Restriktionen wie für den Bürgen, was die Sicherheiten betrifft. Beides setzt jedoch einen gewissen Vertrauensvorschuss voraus, vor allem beim Mitantragsteller. Dieser ist in der Praxis nicht selten der Ehepartner des Antragstellers oder zumindest ein naher Verwandter.
Kredit vom Händler: Der Warenkredit
Ein Darlehen für Hartz 4 Empfänger, das normalerweise ohne weiteres gewährt wird, ist der Händlerkredit. Ein solcher Kredit ist jedoch an den Erwerb eines bestimmten Artikels gebunden. Demnach bestimmt sich auch die Kredithöhe anhand des Preises der gekauften Ware. Hier werden, sofern es sich nicht um sehr teure Artikel handelt, keinerlei Sicherheiten eingefordert. Eine Schufaauskunft ist dabei genauso wenig nötig, wie die Einreichung von Lohn- und Gehaltsnachweisen.
Als einzige Sicherheit dient dem Händler die Ware selbst. Wird diese nämlich nicht innerhalb einer bestimmten Frist abbezahlt, kann es sich der Händler vorbehalten, diese zurückzuverlangen, und zwar in einem einwandfreien Zustand. Diese Art der Besicherung wird auch als Eigentumsvorbehalt bezeichnet. Manchmal kooperieren Händler aber auch mit Kreditinstituten zur Finanzierung von bestimmten Artikeln. Meist geschieht das im Rahmen von Sonderangeboten oder Werbeaktionen zusammen mit einer günstigen 0 %-Finanzierung. Hier sollte vorher nachgefragt werden, ob das Kreditinstitut Sicherheiten verlangt oder nicht. In den meisten Fällen bietet sich aber auch hier die Chance auf ein Darlehen für Hartz 4 Empfänger.