Darlehen mit negativer Schufa – gibt es das?

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Ein Darlehen mit negativer Schufa ist unter Umständen nur schwer zu bekommen, da Banken großen Wert auf ein hohes Maß an Sicherheiten legen. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle dabei, ob der Kredit letztlich gewährt wird oder nicht. Was aber tun, wenn sich die eigene Hausbank quer stellt, aber dringend ein Kredit mit negativer Schufa benötigt wird?

Wann werden Darlehen mit negativer Schufa vergeben?

Grundsätzlich dann, wenn andere Sicherheiten vorhanden sind. Das können sowohl Vermögenswerte, Einkommen als auch andere Personen sein, die ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Eine der wichtigsten Sicherheiten bei der Kreditvergabe stellt das Einkommen dar. Von Seiten der Bank soll das Einkommen gleich mehreren Ansprüchen genügen: Zum einen sollte es regelmäßig auf dem Konto des Kreditnehmers gutgeschrieben werden.

Diese Regelmäßigkeit bemisst sich nicht zuletzt daran, woher das Einkommen stammt. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit werden von den Banken meist bevorzugt, da diese auch für die Zukunft eine Sicherheit darstellen. Schwieriger wird es bei Selbständigen und Freiberuflern, die eher unregelmäßige Einkünfte haben, welche steten Schwankungen unterliegen. Banken reicht dies als Sicherheit oftmals nicht aus, vor allem dann nicht, wenn ein Darlehen mit negativer Schufa beantragt werden soll.

Das Einkommen sollte zudem in einer Höhe vorhanden sein, mit der sich auch zwei Kredite bedienen lassen. Ob das funktionieren kann, liegt dabei übrigens im Ermessen der Bank, die in der Regel über genügend Erfahrung verfügt, um sich hier ein Urteil erlauben zu dürfen. Steht das Einkommen als Sicherheit also nicht oder in nicht ausreichendem Maße zur Verfügung, kann der Antragsteller auf die Hilfe Dritter ausweichen, um ein Darlehen mit negativer Schufa realisieren zu können.

Das funktioniert am besten mit einem Bürgen oder Mitantragsteller. Ersterer verpflichtet sich dazu, den Kapitaldienst zu übernehmen, sobald der Kreditnehmer selbst diesen nicht mehr leisten kann oder will. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Bürge selbstschuldnerisch und ist dafür verantwortlich, zur Not auch den gesamten Kredit in voller Höhe zurückzuzahlen, falls der Antragsteller dauerhaft mit seinen Zahlungen ausfallen sollte. Ähnlich verhält es sich beim Mitantragsteller, der jedoch von Anfang an in den Vertrag als selbstschuldnerisch haftend involviert ist und den Kapitaldienst vom Tage des Vertragsabschlusses an sicher zu stellen hat.

Sowohl für Bürge als auch Mitantragsteller gilt gleichermaßen, dass sie genau die Sicherheiten mitzubringen haben, über die der eigentliche Kreditnehmer nicht verfügt. Also ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe und zudem kein negativer Schufaeintrag.

Der Einsatz von Immobilien für ein Darlehen mit negativer Schufa

Verfügt der Antragsteller zwar nicht über ein regelmäßiges Einkommen, aber dafür über ein Immobilie, so kann er diese in den Vertrag als Sicherheit mit einbringen. Hierzu ist in der Regel ein Grundbucheintrag das Mittel zum Zweck. Mit diesem wird der Anspruch der Bank sichergestellt, falls es zu Zahlungsausfällen kommen sollte. Gegenüber der Hypothek bietet ein Grundbucheintrag den Vorteil, dass er flexibler genutzt werden kann, da er nicht an ein bestimmtes Schuldverhältnis geknüpft ist.

Ein Grundbucheintrag ist aber auch mit einem gewissen Risiko für den Antragsteller verbunden. Das gilt vor allem dann, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder als Altersvorsorge dienen soll. Es sind also vorab gewissenhaft Prioritäten zu setzen und eventuell gilt es abzuwägen, ob nicht doch eine andere Art der Besicherung gewählt werden soll.

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