Kredit für Arbeitslose

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Arbeitslose haben eine eher schlechte Ausgangssituation, wenn es darum geht, einen Kredit zu beantragen. Ein regelmäßiges Einkommen ist nicht oder nur in Form von Transferleistungen vorhanden, wodurch sich keine Rückzahlung finanzieren lässt. Bevor sich jemand ohne Arbeit auf die Suche nach einem Kredit für Arbeitslose macht, sollte abgewogen werden, ob dies wirklich notwendig ist und wenn ja, wie der Kredit einmal zurückgezahlt werden soll.

Wo bekommt man einen Kredit für Arbeitslose?

Banken vergeben nur in den seltensten Fällen einen Kredit an Arbeitslose, und wenn, dann auch nur in solchen Fällen, in denen die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden kann. Darüber sollte sich auch niemand wundern, denn letztlich schützt sich die Bank nicht nur selbst vor einem drohenden Totalausfall des Kredites, sondern auch den Kreditnehmer vor einer hoffnungslosen Überschuldung. Dieser sollte sich schon vorher genau überlegen, ob es nicht vielleicht besser wäre, die Aufnahme eines Kredites auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn sich die Einkommenssituation möglicherweise gebessert hat.

Wer Transferleistungen vom Staat erhält, verfügt zwar über ein regelmäßiges Einkommen, jedoch kann dieses nicht zur Besicherung für einen Kredit für Arbeitslose herangezogen werden. Transferleistungen gelten als nicht pfändbar, was für die Bank bedeutet, dass sie darauf nicht zurückgreifen kann, sollte der Kreditnehmer mit seinen Ratenzahlungen in Verzug geraten. Hinzu kommt, dass Transferleistungen ohnehin in den seltensten Fällen dafür ausreichen, zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten noch Kreditverpflichtungen zu bedienen.

Wer aber auf einen Kredit für Arbeitslose nicht verzichten kann, benötigt Hilfe. Denn keine Bank wird in einem solchen Fall, sofern keine anderweitigen Sicherheiten zur Verfügung stehen, einen Kredit vergeben. Diese Hilfe kann von einem Bürgen oder Mitantragsteller kommen, die beide für die rechtzeitige und vertragsgemäße Rückzahlung des Kredites in die Verantwortung gezogen werden.

Der Bürge haftet aber im Gegensatz zum Mitantragsteller erst dann, wenn die Rückzahlung des Kredites tatsächlich in Verzug gerät. In diesem Falle hat er den Kapitaldienst zu übernehmen, notfalls bis zur vollständigen Tilgung des Kredites.

Ein Mitantragsteller haftet hingegen von Anfang an selbstschuldnerisch und hat demnach ab Vertragsbeginn dafür Sorge zu tragen, dass die Raten pünktlich und in voller Höhe überwiesen werden. Andernfalls kann auch er zur Verantwortung gezogen werden. Freilich bedarf es eines gewissen Vertrauensverhältnisses zwischen Antragsteller und Mitantragsteller bzw. Bürgen, weswegen diese Rollen in der Praxis oftmals von Verwandten oder engen Freunden übernommen werden, damit der Kredit für Arbeitslose überhaupt zustande kommt.

Diese müssen jedoch ihrerseits Sicherheiten mitbringen, und zwar genau jene, die eigentlich der Antragsteller bräuchte, da sonst kein Kredit für Arbeitslose gewährt werden kann. Konkret bedeutet das für die beteiligten Dritten, über ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit zu verfügen, welches per Lohn- oder Gehaltsabrechnung nachgewiesen werden muss. Des Weiteren darf sich kein negativer Schufaeintrag bei den Hilfswilligen finden, der auf einen noch laufenden Kredit hinweist, es sei denn, das Einkommen ist hoch genug, um auch zwei Kredite ohne Probleme bedienen zu können.

Kredite für Waren

Eine Form des Kredites, der auch als Kredit für Arbeitslose in Anspruch genommen werden kann, ist der Waren- bzw. Händlerkredit. Dieser kann immer dann aufgenommen werden, wenn Händler eine Finanzierung für ihre Produkte anbieten. In der Praxis handelt es sich dabei meist um teure Elektrogeräte bzw. Artikel aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik. Lohn- und Gehaltsnachweise werden hier nur in den seltensten Fällen eingefordert, wenn die Finanzierung beispielsweise über eine Bank abgewickelt werden soll.

Abgesichert wird der Kredit über den Eigentumsvorbehalt, was bedeutet, dass der Artikel erst vollständig abbezahlt werden muss, ehe der Besitzer bzw. Käufer auch zum Eigentümer des Artikels wird. Andernfalls kann der Händler sein Eigentum zurückfordern.

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