Kredit für Azubis

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Auszubildende befinden sich in einer beruflichen Lage, die ihnen einerseits zwar ein regelmäßiges Einkommen beschert, dieses Einkommen aber andererseits nicht in einer Höhe vorhanden ist, mit der sich ein größerer Kredit besichern ließe. Wird aber gerade ein Kredit für Azubis benötigt, ist die Auswahl am Markt nicht von besonderer Größe. Wann Banken mit sich reden lassen und welche Alternativen in Frage kommen, soll nachfolgend erläutert werden.

Der Kredit für Azubis bei der Bank

Als Auszubildender verfügt man über ein regelmäßiges Einkommen, das zumindest pfändbar ist, auch wenn es nur eine relativ geringe vorweist. Dies reicht in den meisten Fällen jedoch nicht dafür aus, einen höheren Ratenkredit zu besichern. Banken prüfen genau, wie es in Sachen Einnahmen und Ausgaben beim Azubi bestellt ist und ob mit dem vorhandenen Einkommen dauerhaft ein Kapitaldienst, die regelmäßige Zahlung von Zinsen und Tilgung, geleistet werden kann. Allzu große Hoffnungen sollte sich der Auszubildende hier nicht auf einen Kredit für Azubis machen, es sei denn, er erhält Unterstützung von Dritten.

Dritte können auf zwei Arten dem Auszubildenden helfen, nämlich als Bürge oder Mitantragsteller. Beide haben dafür Sorge zu tragen, dass der Kredit pünktlich und gemäß vertraglicher Vereinbarungen zurückgezahlt wird. Von beiden wird aber auch erwartet, dass sie genau die Voraussetzungen hinsichtlich der Sicherheiten erfüllen, die von den Banken erwartet und vom Antragsteller nicht oder nur unzureichend erbracht werden können.

Dazu gehört vor allem das regelmäßige Einkommen in ausreichender Höhe. Hinzu kommt, dass dieses Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit generiert und damit durch eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung belegt werden sollte, damit man als Bürge bzw. Mitantragsteller angenommen wird. Der Unterschied zwischen beiden liegt im Zeitpunkt, ab dem selbstschuldnerisch gehaftet wird.

Bei einem Mitantragsteller ist dies sofort der Fall, also quasi nachdem der Vertrag unterschrieben wurde. Der Bürge hingegen muss sich erst Gedanken um Zahlungen machen, wenn der Antragsteller selbst diesen nicht mehr nachkommen kann oder will. Danach kann es jedoch auch vorkommen, dass der Bürge den gesamten Kredit zurückzuzahlen hat, wenn sich die finanzielle Situation beim Auszubildenden nicht bessert, er also beispielsweise vom Unternehmen nach Abschluss seiner Ausbildung nicht übernommen wird.

Werden nur geringere Beträge benötigt oder soll ein Liquiditätsengpass überwunden werden, käme eher ein Dispokredit als Kredit für Azubis in Frage. Beim Dispositionskredit handelt es sich um einen sehr flexiblen, aber auch zugleich vergleichsweise teuren Kredit, der bei nahezu jeder Bank angeboten wird. Dieser ermöglicht eine Kontoführung im Soll, was umgangssprachlich auch als Überziehen des Kontos bezeichnet wird. Korrekt ist dies jedoch nicht, denn als überzogen gilt ein Girokonto erst dann, wenn Beträge über die vereinbarte Kreditlinie hinweg in Anspruch genommen wurden. Diese Linie beträgt üblicherweise ein Zwei- bis Dreifaches der regelmäßigen monatlichen Einkünfte, um eine stets eine zeitnahe Rückzahlung zu gewährleisten.

Der Nachteil eines Dispokredites liegt in den Zinssätzen, die für eine Beanspruchung erhoben werden. Genauso flexibel, wie der Kredit in Anspruch genommen wurde, sollte er auch wieder zurückgezahlt werden, denn die Zinsen liegen hier teilweise bei mehr als 10 % effektiv. Wird das Konto überzogen, kommen nochmals einige Prozentpunkte hinzu, was dementsprechend auch den Kredit für Azubis sehr teuer werden lässt. Einfach gestaltet sich dafür die Beantragung, denn hierfür ist meist nur eine formlose Absprache mit der Bank nötig. Diese verfügt bereits über alle nötigen Daten hinsichtlich der Zahlungseingänge, weswegen der Dispo innerhalb kürzester Zeit als Kredit für Azubis zur Verfügung steht.

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