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Die Gründung einer eigenen Firma setzt beim Gründer einiges voraus: Neben Mut und einem gewissen Gespür für das Geschäftliche sind auch ein detaillierter Businessplan und die Finanzierung der Unternehmung erforderlich, bevor das eigene Unternehmen sich am Markt etablieren kann. Vor allem Letzteres, die Finanzierung, wirft zu Beginn die meisten Fragen auf. Welche Bank erklärt sich bereit dazu, das Risiko eines Kreditausfalls einzugehen, sollte das Unternehmen scheitern? Gleich mehrere Lösungsmöglichkeiten in Form von Förderdarlehen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Bank genannt. Welche Programme sich als Kredit für eine Firmengründung eignen und was für eine Beantragung notwendig ist, soll im Folgenden ermittelt werden.
Der KfW-Gründerkredit StartGeld
Das StartGeld ist ein von der KfW vergebenes und von der Europäischen Union gefördertes Darlehen, welches sich direkt an Existenzgründer wendet, die auf der Suche nach einem Kredit für die Firmengründung sind. Dadurch lassen sich auf verhältnismäßig günstige Art und Weise betriebsnotwendige Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 100.000 Euro. Ein typisches Merkmal der KfW-Bank besteht in ihren günstigen Zinssätzen, die oftmals weit unter dem Marktdurchschnitt angesiedelt sind. Im vorliegenden Fall beläuft sich der effektive Zinssatz auf günstige 3,71 %.
Das StartGeld kann als Kredit für die Firmengründung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigene Unternehmung bislang nur eine Nebentätigkeit darstellt. Sie muss aber darauf ausgerichtet sein, mittelfristig zum Haupterwerb zu werden. Der Kredit kann zur Deckung aller Kosten verwendet werden, die im Unternehmen anfallen, also beispielsweise zur Warenbeschaffung, für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Personalkosten. Von den gewährten 100.000 Euro dürfen jedoch nur maximal 30.000 Euro zur Betriebsmittelfinanzierung verwendet werden.
Auch in Bezug auf die übrigen Konditionen gestaltet sich dieser Kredit für die Firmengründung besonders Unternehmerfreundlich. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei 10 Jahren steigt der effektive Zinssatz jedoch minimal auf 3,92 % an, was aber noch immer deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegt. Um nicht gleich nach der Gründung durch einen Kapitaldienst belastet zu werden, gewährt die KfW dem Kreditnehmer je nach Laufzeit ein oder zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Während dieser Zeit kann sich das Unternehmen am Markt etablieren und den Kredit erst später zurückzahlen.
Der KfW-Gründerkredit Universell
Wird ein Kredit für die Firmengründung benötigt, dessen Betrag höher als 100.000 Euro sein soll, kommt eher der KfW-Gründerkredit Universell für den Antragsteller in Frage. Mit diesem lassen sich auch größere Firmengründungen finanzieren, solange es sich beim Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt. Über diesen Kredit werden bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzung dafür ist jedoch ein durchdachtes, exakt geplantes und vor allem tragfähiges Konzept, welches über positive Zukunftsaussichten verfügt.
Mit diesem Kredit für eine Firmengründung lassen sich alle anfallenden Kosten einer Firma finanzieren, solange diese mit der eigentlichen Betriebstätigkeit in Verbindung gebracht werden können. Im Gegensatz zum KfW StartGeld lässt sich dieses Programm auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.
Die Zinsen werden bei diesem Angebot über ein risikogerechtes Zinssystem von der Hausbank ermittelt, bei welcher KfW-Darlehen üblicherweise abgeschlossen werden. Dabei spielen mehrere Faktoren wie beispielsweise die Bonität und die Qualitäten der gebotenen Sicherheiten neben den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, auf die Businessplan und Branche einen Einfluss haben.
Auch bei diesem Kredit für die Firmengründung werden tilgungsfreie Anlaufjahre ermöglicht, die sich nach der Laufzeit des Kredites richten, die maximal 20 Jahre betragen kann. Der Zinssatz wird dabei für maximal 10 Jahre festgeschrieben. Während dieser Zinsbindungsfrist ist außerdem eine außerplanmäßige Tilgung möglich, bei der keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.