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Ein Kredit für geringfügig Beschäftigte bringt dem Antragsteller einige Einschränkungen, denn in der Regel lassen sich mit einem 400 Euro-Job keine größeren Summen in Anspruch nehmen. Zwar ist das Einkommen in vielen Fällen regelmäßiger Natur, aber die Höhe ist bei einer Kreditvergabe mit entscheidend. Trotzdem muss auch eine geringfügig beschäftigte Person nicht komplett ohne Kredit auskommen, denn auch hier gibt es Mittel und Wege, an geliehenes Geld zu gelangen.
Welche Ausgangssituation begünstigt welchen Kredit?
Die geringfügige Beschäftigung allein ist noch nicht ausschlaggebend dafür, welcher Kredit in welcher Höhe in Anspruch genommen werden kann, denn eine geringfügige Beschäftigung kann von jedem ausgeführt werden. Sei es der Student, der sein Bafög aufbessern möchte, der Arbeitslose, der sich zu seinem Arbeitslosengeld etwas hinzuverdient, oder auch der Freiberufler, der sich eine zweite Geldquelle erschließen möchte. Daneben finden sich Hausfrauen, Schüler und auch Erwerbstätige, die sich den Gehalt aufbessern möchten.
Jede dieser Ausgangssituationen muss wiederum einzeln bewertet werden, wenn es um einen Kredit für geringfügig Beschäftigte geht. Demnach können auch unterschiedliche Kredite hierfür in Betracht kommen. Letztlich ausschlaggebend sind die Sicherheiten, die ein Antragsteller insgesamt vorweisen kann. Handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um das einzige Einkommen (möglicherweise neben Transferleistungen, die aber nicht pfändbar sind und daher auch nicht als Sicherheiten eingebracht werden können), so sollte sich der Kreditsuchende erst einmal gründlich überlegen, ob eine Kreditaufnahme überhaupt sinnvoll ist. 400 Euro reichen nämlich in der Regel nicht dazu aus, neben den Lebenshaltungskosten auch noch einen Kapitaldienst abzudecken.
Der Dispokredit als Kredit für geringfügig Beschäftigte
Ein Kredit für geringfügig Beschäftigte, der in vielen Fällen in Betracht kommt und auch von den Banken leichter vergeben wird, ist der Dispokredit. Bei diesem Kredit gestattet es die Bank, das Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag, welcher sich in der sogenannten Kreditlinie darstellt, im Soll zu führen, also im Minus. Wie hoch die Kreditsumme sein kann, hängt mit dem regelmäßigen Einkommen zusammen. Als Kreditnehmer kann man hier mit dem zwei- bis dreifachen Wert aller regelmäßigen monatlichen Zahlungseingänge rechnen.
Der Vorteil eines Dispokredites liegt ganz eindeutig bei der hohen Flexibilität, mit der er in Anspruch genommen und auch wieder zurückgezahlt werden kann. Diese hat aber auch ihren Preis, und der schlägt sich in den Zinssätzen nieder. Denn ein Dispokredit liegt vom Zinssatz her betrachtet mehrere Prozentpunkte über den Ratenkrediten, da bei letzteren ein fester Tilgungsplan vorhanden ist. Dispokredite eignen sich also nur für kurzfristige Investitionen in relativ geringer Höhe und sollten möglichst schnell wieder ausgeglichen werden.
Warenkredite vom Händler
Vor allem im Fachhandel findet sich oftmals die Möglichkeit, sich einen Artikel finanzieren zu lassen. Die Laufzeiten orientieren sich dabei am Preis der gekauften Ware, woran auch ein wesentliches Merkmal des Händlerkredites deutlich wird: Er ist an den Kauf eines bestimmten Artikels gebunden. Als Kredit für geringfügig Beschäftigte eignet sich der Warenkredit also nur beschränkt, kann aber dafür auch sehr günstig sein. Gerade hier finden sich des Öfteren die berühmten 0 %-Finanzierungen, die sich als ideale Alternative zum Dispokredit geradezu anbieten.
Als Sicherheit dient dem Händler hierbei die Ware selbst. Durch den Eigentumsvorbehalt stellt er sicher, dass der gekaufte Artikel bis zur vollständigen Bezahlung ihm gehört. Als Kredit für geringfügig Beschäftigte ist der Warenkredit – von der Zweckbindung abgesehen – allein deswegen schon gut geeignet, da hier normalerweise keinerlei Einkommensnachweise zu erbringen sind. Hierauf sollte man sich jedoch nicht verlassen, denn manche Händler arbeiten in Finanzierungsangelegenheiten auch mit Banken zusammen, die zumindest eine Schufaauskunft erforderlich machen oder aber auch eine Lohn- und Gehaltsabrechnung bei Antragstellung einfordern, um den Kredit bewilligen zu können. Dies kann jedoch im Vorfeld abgeklärt werden.