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Banken und andere Sparkassen halten für Gewerbetreibende eine Reihe an Kreditangeboten bereit, die sich von kurzfristigen bis zu langfristigen Finanzierungen erstrecken. Die Art vom Kredit für Gewerbetreibende hängt in erster Linie davon ab, was genau finanziert werden soll. Nachfolgend sollen kurz- bis mittelfristige Kredite vorgestellt werden, die sich zur Finanzierung verschiedenster Güter eignen. Darunter auch ein spezieller Kredit für Gewerbetreibende, der eine günstige Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen erlaubt.
Kontokorrentkredit
Das Prinzip, nach welchem der Kontokorrentkredit funktioniert, ist dasselbe wie bei einem normalen Dispokredit für Privatpersonen. Auf dem Geschäftskonto wird eine Kreditlinie eingerichtet, bis zu der das Konto im Soll geführt werden kann. Mit diesem Kredit für Gewerbetreibende ist es möglich, kurzfristige Umsatz- bzw. Liquiditätsschwankungen zeitnah auszugleichen, da er jederzeit in Anspruch genommen werden kann. Die Höhe der Kreditlinie orientiert sich an den regelmäßigen Kapitalzuflüssen des Gewerbetreibenden. Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind beispielsweise Umsatz und Cash Flow.
Wie beim normalen Dispokredit liegen auch beim Kontokorrentkredit die Zinsen relativ hoch, vergleicht man ihn mit normalen Ratenkrediten. Er eignet sich also weniger für größere Investitionen, sondern sollte a nur als Überbrückungs- oder Saisonkredit eingesetzt werden, um beispielsweise Lohnzahlungen, Warenankäufe oder Betriebsmittel zu finanzieren. In der Regel werden mit einem Kontokorrentkredit nur Vermögensposten des Umlaufvermögens finanziert.
Betriebsmittel- und Anlagekredite
Der Übergang vom Kontokorrentkredit ist meist fließend, denn dieser wird ebenfalls häufig als Betriebsmittelkredit eingesetzt. Es wird bei diesem Kredit für Gewerbetreibende jedoch stillschweigend vorausgesetzt, dass das geliehene Kapital einzig zur Finanzierung von Betriebsmitteln verwendet wird.
Ein Betriebsmittelkredit kann aber auch zur Finanzierung von größeren Investitionen wie zum Beispiel in Maschinen oder Geschäftsausstattung verwendet werden, wodurch er de facto zu einem mittel- bis langfristigen Anlagekredit wird. Bei einem solchen Verwendungszweck findet in Bezug auf die Besicherung des Kredites oftmals eine Sicherungsübereignung an die Bank statt, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde.
Spätestens dann, wenn eine sich über mehrere Jahre hinweg erstreckende Ratenzahlung vereinbart wird, spricht man von einem Anlage- oder Investitionskredit. Im Gegensatz zum Betriebsmittelkredit werden hierbei Vermögensposten des Anlagevermögens finanziert, die lange im Unternehmen verbleiben und demnach auch langfristig finanziert werden.
Kredit für den Ausbau erneuerbarer Energien
Spezielle Finanzierungsangebote für Gewerbetreibende, die in ihrem Unternehmen auf Energieeffizienz setzen, finden sich bei der KfW-Bank. Ein Beispiel hierfür ist das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm, welches sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet. Gefördert werden dabei Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen eines ERP-Sonderfonds zu besonders günstigen Konditionen.
Gefördert werden durch diesen Kredit für Gewerbetreibende alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch im Unternehmen nachhaltig zu senken. Das betrifft beispielsweise die Erneuerung der Haus- und Energietechnik, Heizungs- und Kühlungsanlagen sowie die Warmwasserversorgung. Hinzu kommen Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme, moderne Mess-, Regel- und Steuerungstechnik und komplette energetische Sanierungen.
Voraussetzung für diesen Kredit für Gewerbetreibende ist ein hohes energetisches Einsparpotenzial bei der neu eingesetzten Technik. Neuinvestitionen müssen eine Energieeinsparung erreichen, die mindestens 15 % besser als der Branchendurchschnitt ist. Bei Ersatzinvestitionen sollten die gesamten Energieeinsparungen bei 20 % liegen. Welche Maßnahmen für das jeweilige Unternehmen am ehesten in Frage kommen, lässt sich mit einer Energieeffizienzberatung feststellen, die ebenfalls im Förderprogramm der KfW mit inbegriffen ist.
Mit diesem Kredit für Gewerbetreibende lassen sich Maßnahmen zur Energieeinsparung und damit zur Kostensenkung im Unternehmen vergleichsweise günstig durchführen. Der Zinssatz wird dabei in einem risikogerechten Zinssystem ermittelt. Die Laufzeit des Kredites beträgt 5 oder 10 Jahre. Während dieser Zeit ist auch der Zinssatz festgeschrieben, was eine sichere Kalkulation seitens des Gewerbetreibenden ermöglicht. Zusätzlich können, je nach Laufzeit, ein oder zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.