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Für Pensionisten kann die Aufnahme eines Darlehens schnell zum Ärgernis werden. Das vor allem dann, wenn eigentlich alle Voraussetzungen erfüllt sind, aber die Bank sich dennoch weigert, einen Kredit für Pensionisten zu vergeben. Der Grund dafür: Das Alter. Es geht nämlich die Befürchtung um, dass der Kreditnehmer vorzeitig ablebt und die Bank somit einen Kreditausfall zu beklagen hätte. Gerade für Menschen im besten Alter kann ein Gang zur Bank deshalb zu einer sehr frustrierenden Angelegenheit werden. Es gibt aber Mittel und Wege, wie auch ein Kredit für Pensionisten gewährt werden kann.
Wann erhalten Pensionisten einen Kredit von der Bank?
Manche Pensionisten fragen sich nach einem Besuch beim Kreditinstitut ihres Vertrauens nicht ohne Grund, ob, und wenn ja wie man es denn der Bank nun rechtmachen kann. Ein regelmäßiges Einkommen in Form regelmäßiger Pensionszahlungen liegt vor und weitere Sicherheiten materieller Art können möglicherweise ebenfalls vorhanden sein. Dennoch wurde der Kredit abgelehnt. Banken befürchten nicht selten einen Kreditausfall aus biologischen Gründen, sehr zum Verdruss des Antragstellers, der sich aus biologischer Sicht noch hervorragend fühlt und dies gerade mit der Erfüllung eines Wunsches unterstreichen wollte.
Viele Rentner sind bereits dazu übergegangen, den Kreditantrag gar nicht erst selbst zu stellen, sondern die eigene Verwandtschaft einzuspannen, welche, weil jünger, die biologischen Voraussetzungen der Bank noch eher zu erfüllen imstande ist. Enkel, Söhne und Töchter können den Kredit nämlich genauso gut beantragen, wodurch sich der Pensionist seinen Wunsch also trotzdem erfüllen kann. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass der jüngere Antragsteller über ausreichende Sicherheiten verfügt. Das betrifft in erster Linie eine ausreichende Bonität.
Alternativ dazu kann aber auch eine Bürgschaft angestrebt werden. Auf diesem Wege ist ein Kredit für Pensionisten nämlich auch noch möglich, sofern der Bürge als kreditwürdig angesehen wird. Schufaauskunft und Einkommensprüfung sind also auch hier fällig. Der Bürge stellt dann sicher, dass der Kredit auch dann noch weiter abbezahlt wird, wenn der Pensionist, aus welchen Gründen auch immer, selber den Zahlungen nicht mehr nachkommen kann oder will. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Bürge selbstschuldnerisch und kann daher von der Bank voll belangt werden.
Ähnliches gilt auch für den Mitantragsteller. Auch dieser muss über eine einwandfreie Bonität verfügen, mit der sich der Kapitaldienst zur Not auch alleine bewältigen ließe. Im Gegensatz zum Bürgen haftet der Mitantragsteller jedoch von Anfang an selbstschuldnerisch und hat den Kapitaldienst damit ab Vertragsabschluss sicherzustellen.
Keinesfalls sollte sich ein Rentner zu schlechteren Konditionen hinreißen lassen, als für den Kredit für Pensionisten bei vorhandener Bonität üblich. In diesem Falle kann man als Antragsteller auch der eigenen Hausbank getrost den Rücken zukehren, denn der Kreditmarkt ist groß und alternative Angebote lassen sich mit ein wenig Geduld und gewissenhaften Vergleichen schnell ausfindig machen.
Steht kein Bürge oder Mitantragsteller zur Verfügung, der den Pensionisten unterstützen könnte, bleibt oftmals nur noch die Alternative übrig, für den Kredit für Pensionisten auch gleich noch eine Restschuldversicherung zu vereinbaren. Diese tilgt dann das komplette Darlehen auf einmal, sollte der Antragsteller tatsächlich während der Laufzeit versterben.
Vorher aber sollten genügend Angebote eingeholt worden sein, denn Restschuldversicherungen können den Preis für einen Kredit enorm in die Höhe treiben. Die Versicherungsprämien fallen zwar mit der Zeit, da sie stets an den Restkreditbetrag angepasst werden, aber dafür erhöht sich die monatliche Belastung von Beginn an merklich. Ob die Restschuldversicherung hier eine Ideallösung darstellt, muss daher von Fall zu Fall abgewogen werden.