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Ein Kredit mit 2 Personen werden von den Kreditinstituten bevorzugt angenommen und teilweise sogar als Bedingung für eine Kreditzusage angeführt. Dabei sollte unbedingt einer der beiden Personen über eine zufriedenstellende Bonität verfügen und die Schufa Auskunft sollte keine belastenden Ergebnisse beinhalten. Zudem sollten die Scoring Punkte keine negativen Bewertungen aufweisen, weil zumindest die Höhe des Kredites eingeschränkt werden könnte.
Varianten für einen Kredit mit 2 Personen
Die erste Variante einer Kreditanfrage mit 2 Personen ist eine Bürgschaft. Der Bürge ist nur insoweit involviert, dass der Bürge dann in Erscheinung tritt, wenn der Kreditnehmer seine Kredit-Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sollte dies geschehen, dann wird der Bürge an der Stelle des Kreditnehmers in Regress genommen. Der Bürge sollt hierbei über eine entsprechende Bonität verfügen, die im Vorfeld anhand von Einkommensnachweisen überprüft wird.
Eine weitere Variante für eine Kreditanfrage mit 2 Personen ist wenn ein Ehepaar oder ein Paar, welches in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, eine gemeinsame Kreditanfrage stellt. Bei einem Ehepaar wird hauptsächlich der Kreditnehmer und in der Regel der Hauptverdiener von der Bonität her überprüft und der Ehepartner wird somit gerne als Bürge im Fall der Fälle herangezogen. Sicherlich gilt auch hierbei, dass der Ehepartner über ein gewisses Einkommen verfügen sollte und auch die Gesamtsituation bei der Bonitätsprüfung in den Fokus der Kreditentscheidung genommen wird.
Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft wird eine getrennte Betrachtung vorgenommen und eine Schufa-Auskunft und die obligatorische Bonitätsprüfung durchgeführt. Anders wie bei einem Ehepaar werden Paare mehr als Einzelpersonen angesehen. Nichts desto trotz sind 2 Personen in einem Kreditvertrag eine bevorzugte Lösung für die Hausbank oder ein Kreditinstitut, wenn es um die Entscheidung einer Kreditanfrage geht.