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Der Kredit mit Bürgschaft wird von den Banken immer häufiger verlangt. Kann kein Bürge gebracht werden, dann steigen entweder die Zinssätze deutlich, doch in vielen Fällen wird sogar der Kreditantrag abgelehnt. Mit Hintergründen und Fakten dieser Entwicklung beschäftigt sich der Beitrag und zeigt auch Alternativen auf.

Der Kredit mit Bürgschaft – wenn andere mithaften müssen.
Für den Kredit die Bürgschaft eines Freundes oder des Partners nachzuweisen, das wird zunehmend von den Banken verlangt. Diese Entwicklung ist dem verschärften Augenmerk bei Kreditvergaben auf die Rückzahlungssicherheit geschuldet. Im Rahmen der Maßnahmen zur Bankensicherung wurden die Vorgaben für Kredite extrem verschärft. Diese Maßnahmen, die als Schutz für die Anleger gedacht sind, haben jedoch weitreichende Konsequenzen für Kreditnehmer und Bürgen.
Die Bürgschaft für kleinere Summen, die jeder zur Not abzahlen kann, führt zumindest nicht in eine dauerhafte Notsituation des Bürgen. Selbst in dem Fall der Haftung – mag diese auch ärgerlich sein – wird die Existenz des Bürgen nicht bedroht. Anders ist es bei Bürgschaften für die Kredite eines Unternehmers. Gerade kleinere Unternehmen sind stark den Schwankungen des Marktes unterworfen. Das Instrument der Gütertrennung wurde gerade zu dem Zweck eingeführt, dass bei einer Unternehmenspleite nicht die ganze Familie haften muss. Durch die Bürgschaft der Ehefrau wird dieser Schutz ausgehebelt.
Die Bürgschaft – Kreditvorteile sichern.
Bürgschaften haben nicht nur negative Seiten. Für den Kreditnehmer kann die Bürgschaft eines solventen Bürgen deutliche Vorteile bringen. Eine eigene Bonitätsschwäche kann über den Bürgen ausgeglichen werden. Kredite, auch in finanziell angespannter Lage, werden durch den Bürgen wieder möglich. Auch deutliche Zinsvorteile können durch die zusätzliche Sicherheit erzielt werden. Jeder Kreditgeber möchte sein Kapital sicher investieren. Dafür verzichtet er auch gern auf höhere Zinsen.
Wer einen Bürgen für sich einstehen lässt, der sollte sich allerdings auch seiner Verantwortung bewusst sein. Zahlt der Schuldner nicht, so haftet der Bürge. Im Rahmen dieser Verantwortung sollte jeder Kreditsuchende versuchen, eine Bürgschaft zu vermeiden. Andere Sicherheiten, wie beispielsweise die Lebensversicherung, kann häufig die von der Bank angeforderte Bürgschaft ersetzten.
Kredite, bei denen keine Bürgen benötigt werden.
Der Kredit mit Bürgschaft ist im Rahmen der Kleinkredite – bis zu 3000,- Euro – eher unüblich. Bei derart kleinen Kreditsummen wird häufig sogar auf ein umfangreiches Prüfungsverfahren verzichtet. Ähnlich verhält es sich bei Warenhauskrediten. Diese mit dem Ziel der Verkaufsförderung gewährten Darlehn sind meist nur vom Arbeitseinkommen des Antragsstellers und der Schufa-Auskunft abhängig.
Die gängigsten Kredite ohne Bürgen sind der Dispositionskredit und auch die Überziehung der Kreditkarte. Der Kredit mit Bürgschaft lässt sich leider nicht immer vermeiden, doch sollte er nur verantwortungsvoll genutzt werden.