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Eine Lohnabrechnung unterscheidet sich von einer Gehaltsabrechnung, da Lohnempfänger je Arbeitsstunde oder beim Akkordlohn nach dem Arbeitsergebnis vergütet werden, während Gehaltsempfänger ein festes monatliches Gehalt erhalten. Da der monatliche Lohn im Gegensatz zum Gehalt regelmäßigen Schwankungen unterliegt, ist die Kreditaufnahme für Lohnempfänger schwieriger als für Gehaltsempfänger.
Wie bewertet die Bank die Lohnhöhe?
Für die Bewertung der Bonität benötigt die Bank belegbare Angaben über die Höhe des regelmäßigen monatlichen Einkommens. Während Gehaltsempfänger zum Nachweis ihren Arbeitsvertrag vorlegen können, müssen Lohnempfänger ihren Kredit mit einer Lohnabrechnung beantragen. Üblicherweise reicht der Bank eine einzige Lohnabrechnung nicht, sondern sie fordert die Vorlage der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate. Da das Einkommen des Lohnempfängers zudem Schwankungen unterworfen ist, ermittelt die Bank das theoretisch geringste Einkommen und legt dieses ihrer Bonitätsberechnung zugrunde.
Das theoretisch geringste Einkommen errechnet sich durch die Berücksichtigung eines Monats mit den wenigsten theoretisch denkbaren bezahlten Tagen. Gesetzliche Feiertage werden bei dieser Berechnung wie Arbeitstage bewertet, da der Antragsteller diese ebenfalls bezahlt bekommt. In den meisten Fällen berechnet die Bank das Einkommen lediglich auf Grund der vereinbarten Mindestarbeitszeit und lässt Überstunden unberücksichtigt, hierbei sind je auch vom Verhandlungsgeschick des Antragstellers abhängige Ausnahmen möglich. Wenn die Abrechnung der Arbeitsleistung als Akkordlohn erfolgt, berücksichtigt die Bank zumeist nur den Mindestlohn und nicht die Akkordzuschläge, da diese nicht zwingend für die Zukunft gesichert sind.
Wie werden Überstunden bewertet?
Wenn Kreditnehmer ihren Kredit mit einer Lohnabrechnung beantragen, ist die häufigste Variante des Umgangs mit dem Einkommen aus eventuellen Überstunden, diese nicht als regelmäßige Einnahmen zu berücksichtigen. Die Grundüberlegung der Bank ist durchaus nachvollziehbar, sie sieht lediglich das Einkommen aus der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit als gesichert an. In vielen Fällen wird der Kredit mit einer Lohnabrechnung beantragt, aus welcher Überstunden nicht direkt erkennbar sind, da einige Unternehmen Überstundenzuschläge erst ab einem größeren Umfang der über die Mindestarbeitszeit hinausgehenden geleisteten Arbeit bezahlen.
In diesem Fall lässt sich ein Kreditgeber bei größeren Schwankungen der Stundenzahl üblicherweise den Arbeitsvertrag vorlegen, aus welchem die vertraglichen Mindestarbeitsstunden hervorgehen. Wer regelmäßig mehr als die darin vereinbarte Stundenzahl arbeitet und diesen Sachverhalt gegenüber der Bank darlegen kann, erreicht mit etwas Verhandlungsgeschick die Anerkennung seiner tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage für das beantragte Darlehen, woraus sich eine Erhöhung der möglichen Kreditlinie ebenso wie eine Verringerung der zu zahlenden Zinsen für den Kredit mit einer Lohnabrechnung ergibt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kreditnehmer glaubhaft machen kann, auch weiterhin in einem größeren als dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu arbeiten.