Kredit mit Kindergeld

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Wer einen Kredit beantragen möchte, muss allen Voraussetzungen der Kredit gebenden Bank entsprechen. Das ist auch bei einem Kredit mit Kindergeld zwingend. Neben den formalen Anforderungen, die regelmäßig darin bestehen, das achtzehnte Lebensjahr vollendet, einen regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland zu haben und seit mindestens sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt zu sein, prüft die Bank weiterhin, ob das regelmäßige eigene Einkommen ausreicht, um alle eigenen Verpflichtungen – und auch die, die anderen gegenüber bestehen – zu bedienen.

Kredit mit Kindergeld

Nach allen Abzügen, die die Bank zum Teil anhand von Durchschnittswerten/Pauschalbeträgen ermittelt, muss sich die finanzielle Situation des Antragstellers so darstellen, dass die Zahlung der möglichen Raten (inklusive Zinsen und anderen Gebühren) unproblematisch und langfristig möglich ist.

Beurteilung der wirtschaftlichen Situation + Schufa-Auskunft

Hinzu kommt die Prüfung der Daten, die von der Schufa übermittelt werden. Diese geben Auskunft über das bisherige und auch angenommen zukünftige Zahlungsverhalten, dass sich aus dem sogenannten Scoring ergibt. Auf der Basis aller dieser, der Bank vorliegenden Informationen wird der Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages – denn dieser liegt dem Kreditgeschäft zugrunde – angenommen, oder abgelehnt. Bei einer negativen Schufa-Auskunft erfolgt in der Regel eine Ablehnung, in vielen anderen Grenzfällen steht die Entscheidung im Ermessen der Bank.

Bei vorangegangener Ablehnung: Gründe klären

Wenn ein Kredit im Vorfeld bereits abgelehnt wurde, macht es Sinn, die möglichen Ursachen zu ergründen. Da die Banken eine Ablehnung des Kreditantrages nicht begründen, sollte man zunächst eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen, diese ist einmal im Jahr kostenlos erhältlich. Auf diese Weise kann eingeschätzt werden, ob und inwieweit diese Auskunft dem Zustandekommen eines Kreditvertrages im Wege steht, oder nicht. Darüber hinaus ermöglicht die Selbstauskunft, alle Einträge und Daten durchzusehen und die Löschung oder Korrektur von bestimmten Angaben zu verlangen.

Für einen neuen Kreditantrag: Kreditbetrag verringern

Wenn die Schufa-Auskunft nicht hinderlich ist, kann es sein, dass die Höhe des Einkommens und der gewünschte Kreditbetrag nicht im Verhältnis stehen. Dann macht es Sinn, den Kreditbetrag zu reduzieren und einen erneuten Antrag zu stellen. Dabei sollte man in jedem Fall seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen. Günstige Zukunftsprognosen, oder besondere Sparsamkeit sind für die Entscheidung der Banken nicht relevant.

Berücksichtigung von Kindergeld bei Kreditvergabe

Ein Kredit mit Kindergeld ist in der Regel nicht möglich. Obwohl das Kindergeld gesetzlich dem Elternteil zusteht, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, wird dieser Betrag von den Banken nicht als eigenes Einkommen betrachtet. Das betrifft ebenso – auch schon jahrelang und regelmäßig gezahlten – Kindesunterhalt. Ein Kredit mit Kindergeld würde für die Banken ein zu hohes Risiko darstellen: Angesichts der Tatsache, dass viele Ehen heute geschieden werden, oder Lebensgemeinschaften auseinander gehen, ändern Kinder nicht selten ihren Aufenthaltsort.

Zieht ein Kind von der Mutter zum Vater, ändert sich die Bezugsberechtigung für das Kindergeld von einem Tag auf den anderen und der Betrag (oder die Beträge) fallen auf der anderen Seite weg: Wenn das Kindergeld erforderlich wäre, um die Raten für den Kredit zurückzahlen zu können, würde in diesem Augenblick Zahlungsunfähigkeit eintreten und die Rückzahlung des Kredites wäre nicht mehr möglich.

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