Kredit mit Kindern

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Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss – auch für einen Kredit mit Kindern – alle üblichen formalen Voraussetzungen erfüllen: Zunächst setzen die Banken als Kreditgeber voraus, dass der Antragsteller volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Darüber hinaus ist erforderlich, dass eine Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber nachgewiesen werden kann, die mindestens seit sechs Monaten besteht.

Verschlechtern Kinder die Kreditchancen?

Kredit mit Kindern – Unterhaltszahlungen und Kindergeld

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verlangt die Bank Nachweise über das Einkommen und die Verbindlichkeiten des Antragstellers. Diese Angaben versetzen die Bank in die Lage, die wirtschaftliche Situation des Antragstellers beurteilen zu können – diese sollte mit dem gewünschten Kreditbetrag in einer darstellbaren Relation stehen. Das Einkommen des Antragstellers ist der Betrag, den er aus nichtselbstständiger, oder auch selbstständiger Tätigkeit regelmäßig erwirtschaftet.

 

Bei einem Kredit mit Kindern wirkt sich auch der regelmäßige Bezug von Unterhaltsleistungen oder Kindergeld für die Kinder nicht erhöhend auf das Einkommen des Antragstellers aus – selbst wenn das, insbesondere bei mehreren Kindern, tatsächlich deutlich der Fall sein kann. Angesichts der Tatsache, dass Unterhaltszahlungen vom Unterhaltsverpflichteten mit oder ohne Grund eingestellt werden können, der Unterhaltsverpflichtete versterben kann, oder andere Gründe die Nichtzahlung rechtfertigen können, rechnen Banken Unterhaltszahlungen nicht zum eigenen Einkommen hinzu: Auch nicht dann, wenn die Unterhaltszahlung schon sehr lange und nachweislich regelmäßig fließt.

Das Gleiche betrifft die Zahlung von Kindergeld, das zwar der/dem Antragsteller/in – soweit sie oder er gesetzlich bezugberechtigt ist – zusteht, aber ebenso schnell wegfallen kann, wie die Unterhaltszahlungen. Es kommt nicht selten vor, dass Kinder nach der Trennung der Eltern von der Mutter zum Vater, oder umgekehrt ziehen. Da immer derjenige Kindergeld bezieht, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, kann der Betrag schnell wegfallen – mit der Folge, dass die regelmäßige Rückzahlung des Kredites unter Umständen nicht mehr gewährleistet ist.

Kredit mit Kindern – Verbindlichkeiten

Ein Kredit mit Kindern schlägt sich auch im Rahmen der Verbindlichkeiten (darunter fallen auch andere bestehende Kredite), die die/der Antragsteller/in hat, nieder. Denn hier werden Pauschalbeträge für den Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen angesetzt, die auch die Kinder berücksichtigen.

Ein kleiner Trost: Ein volljähriges Kind könnte, soweit es über ein entsprechendes Einkommen verfügt, als Bürge für die Rückzahlung des Kredites haften, oder auch als Mitantrantragsteller/2. Kreditnehmer im Kredit-/Darlehensvertrag erfasst werden – mit den gleichen Rechten und Pflichten, wie der 1. Kreditnehmer. Für den Fall, dass Ratenzahlungen ausbleiben, hat die Bank dann in der Regel ein Wahlrecht: Sie kann sich aussuchen, von wem sie die Zahlung verlangt.

Insgesamt erhöht sich durch zwei Kreditnehmer jedoch die Chance, dass der Darlehensvertrag zustande kommt und der Kredit gewährt wird: Das Risiko, dass der Kreditschuldner im Laufe der langen Zeit, in der das Darlehen zurückgezahlt werden muss, zahlungsunfähig wird, verteilt sich auf zwei Personen und wird für die Bank um die Hälfte geringer.

Unabhängig von der Anzahl der Vertragspartner prüft die Bank jedoch abschließend sehr genau, ob und inwieweit die wirtschaftliche Situation des Antragstellers/ der Antragsteller es zulässt, dass die dem Kreditbetrag entsprechende Ratenzahlung (zuzüglich Zinsen und weiteren Kosten) bis zur endgültigen Tilgung regelmäßig gezahlt wird. Ergibt sich hier ein Missverhältnis, muss entweder der Kreditbetrag nach unten korrigiert werden, oder die Bank lehnt den Antrag ab.

Die Schufa-Auskunft – oft Zünglein an der Waage

Schließlich ist noch die Auskunft der Schufa oft das Zünglein an der Waage: Hier werden der Bank Informationen/Einschätzungen hinsichtlich des früheren und auch in der Zukunft zu erwartenden Zahlungsverhaltens des Antragstellers übermittelt – fällt diese Auskunft negativ aus, wird der Kreditantrag in der Regel abgelehnt. Zeigen sich Risiken, die noch tragbar sind, reagiert die Bank mit einer entsprechenden Veränderung ihrer Konditionen: Höhere Zinsen und möglicher Weise auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Restschuldversicherung sorgen für eine entsprechende Verringerung des Risikos.
Wie die Bank den einzelnen Antrag bescheidet, liegt jedoch in ihrem Ermessen.

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