Kredit mit schlechter Bonität

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Eine schlechte Bonität kann mehrere Gründe haben, in der Regel sind es aber ein geringes Einkommen und der negative Schufaeintrag. Daneben kann noch die Art der Beschäftigung eine wesentliche Rolle bei der Kreditvergabe spielen, denn Selbständige und Freiberufler können trotz guter Auftragslage mit einer schlechten Bonität in Verbindung gebracht werden, da ihnen schlicht der regelmäßige Einkommensnachweis in Form einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung fehlt. Diese kann aber ausgeglichen werden, um dennoch an einen Kredit mit schlechter Bonität zu gelangen.

Die Chancen bei der Bank

Banken tun sich schwer damit, einen Kredit mit schlechter Bonität zu vergeben. Das ist kein Geheimnis und nachvollziehbar, denn gerade in wirtschaftlich instabilen Zeiten sind Kreditinstitute sehr auf Sicherheit bedacht. Eine schlechte Bonität schmälert die Aussichten auf eine pünktliche wie vollständige Rückzahlung gewährter Darlehen. Für den Kreditnehmer ist dies mit Schwierigkeiten bei der Besicherung des Kredites verbunden, denn eine schlechte Bonität ist mit einer schlechten Kreditwürdigkeit gleichzusetzen. Es gibt jedoch Mittel und Wege, die mangelhafte Bonität auszugleichen.

Hilfe durch Dritte: Bürge und Mitantragsteller

Wer es schafft, einen Bürgen von sich und seinem Vorhaben zu überzeugen, der kann mit deutlich besseren Chancen auf einen Kredit mit schlechter Bonität rechnen. Dies natürlich nur unter der Bedingung, dass der Bürge über genau jene Sicherheiten verfügt, die von der Bank gefordert werden. Ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe ist dabei meistens Pflicht. Auch darf in der Regel kein Schufa-Eintrag vorliegen, der die Kreditwürdigkeit des Bürgen schmälern würde.

Stellt dies kein Problem dar, kann auch ein Kredit mit schlechter Bonität beantragt werden. Der Bürge selbst wird erst dann zu einer Übernahme der Kreditverpflichtungen aufgefordert, wenn der Antragsteller diesen selbst nicht mehr nachkommen kann. Die gleichen Grundlagen in Bezug auf die Sicherheiten muss auch ein Mitantragsteller mitbringen, möchte er dem Kreditnehmer unter die Arme greifen. Im Gegensatz zum Bürgen ist der Mitantragsteller jedoch von Anfang an daran beteiligt, den kontinuierlichen Kapitaldienst sicher zu stellen. Gewöhnlich handelt es sich beim Mitantragsteller um den Ehepartner des Hauptantragstellers oder um Personen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis.

Beleihung der Lebensversicherung

Ist der Antragsteller im Besitz einer kapitalbildenden Lebensversicherung, kann auch diese für ein Darlehen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag bereits seit mehreren Jahren läuft und eine entsprechende Summe angesammelt wurde. Hierzu nimmt der Kreditnehmer Kontakt mit seiner Versicherung auf und bittet um ein Policendarlehen. Die maximale Höhe bemisst sich am aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung.

Für das Versicherungsunternehmen selbst ist ein Policendarlehen mit keinem allzu hohen Risiko verbunden, was sich dementsprechend positiv auf die Konditionen für den Versicherten auswirkt. Denn theoretisch leiht man sich bei diesem Vorgang nur sein eigenes Geld, auf welches man ohnehin einen Anspruch hat. Ein Policendarlehen stellt zudem die weitaus nachhaltigere Alternative dar, wenn man es mit dem Verkauf oder der Kündigung der Lebensversicherung vergleicht. Denn gerade dann, wenn ein Kredit mit schlechter Bonität abgelehnt wurde, greifen viele Versicherte auf genau diese Möglichkeit zurück, ohne von der Beleihung überhaupt zu wissen.

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