Kredit mit wenig Einkommen

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Ein geringes Einkommen ist nicht gerade die beste Voraussetzung dafür, bei Banken einen Kredit zu bekommen. Denn es sind gerade die monatlichen bzw. regelmäßigen Einkünfte, auf die von Seiten der Kreditinstitute ein besonders hoher Wert gelegt wird. Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch ein Kredit mit wenig Einkommen beantragt werden.

Wann Banken einen Kredit mit wenig Einkommen vergeben

Geringe monatliche Einkünfte bedürfen, wenn es um die Kreditsicherheit geht, einer ausreichenden Kompensation. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die jedoch größtenteils von der finanziellen Lage und den Vermögenswerten des Antragstellers Abhängig sind. Außerdem kann es von Bedeutung sein, wie lange die momentane Einkommenssituation noch besteht. Ist sie nur vorübergehend, weil beispielsweise eine neue Anstellung in Aussicht ist, wäre es ratsam, die Kreditaufnahme dahingehend zu verschieben. Dadurch könnten dem Kreditnehmer günstigere Konditionen gewährt werden und die finanzielle Lage bliebe entspannt.

Wichtig ist außerdem, dass kein negativer Schufa-Eintrag besteht. Denn existiert dieser, fragt sich die Bank nicht zu Unrecht, wie trotz des niedrigen Einkommens zwei Kredite bedient werden sollen. Spätestens an diesem Punkt sollte sich auch der Kreditnehmer selbst Gedanken darum machen, ob ein Kredit auch mit wenig Einkommen noch sinnvoll ist.

Vermögen als Sicherheit

Wird ein Kredit mit wenig Einkommen jedoch dringend benötigt, sollten die eigenen Vermögenswerte überprüft werden. Wer bereits eine Lebensversicherung sein eigen nennt, kann diese als Sicherheit einbringen bzw. gleich ein Policendarlehen beim Versicherungsunternehmen beantragen. Die maximale Höhe eines solchen Darlehens bemisst sich anhand des aktuellen Rückkaufswertes. Theoretisch leiht man sich bei diesem Vorgang, der auch als Beleihung der Lebensversicherung bezeichnet wird, sein eigenes Geld. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine kapitalbildende und nicht etwa um eine Risikolebensversicherung handelt, bei der es nur in bestimmten Fällen zu einer Auszahlung der Versicherungssumme kommt.

Auch Immobilien können als Sicherheit in einen Kreditvertrag mit eingebracht werden. Dies wird über einen Grundbucheintrag vorgenommen, aus dem der Anspruch des Kreditinstitutes gegenüber dem Kreditnehmer hervorgeht. Hierbei stehen die Varianten Hypothek und Grundschuld zur Auswahl, wobei die Grundschuld wesentlich flexibler ist und auch nach Abbezahlung des Kredites weiter verwendet werden kann.

Sicherheit durch die Hilfe Dritter

Stehen die oben genannten Vermögensposten nicht zur Verfügung, können noch Dritte in den Vertrag mit einbezogen werden, um einen Kredit mit wenig Einkommen zu ermöglichen. Findet sich beispielsweise ein Mitantragsteller, der über ein hohes bzw. ausreichendes Einkommen verfügt, steht einer Kreditaufnahme praktisch nichts mehr im Wege. Denn dieser Mitantragsteller haftet selbstschuldnerisch und ist somit unmittelbar dafür verantwortlich, dass der Kapitaldienst regelmäßig und in voller Höhe geleistet wird. Ähnliches gilt für den Bürgen, vor allem hinsichtlich der Voraussetzungen. Dieser springt jedoch erst dann ein, wenn der Kreditnehmer den regelmäßigen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann.

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