Ratenkredit mit Sondertilgung

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Ein Ratenkredit mit Sondertilgung wird heute von den meisten Banken angeboten. Allerdings werden Sondertilgungen bei jeder Bank anders gehandhabt. Nicht bei allen Anbietern sind Sondertilgungen auch kostenfrei möglich, zudem erlauben verschiedene Kreditinstitute Sondertilgungen erst nach einer bestimmten Zeit.

Macht ein Ratenkredit mit Sondertilgung Sinn?

Diese Frage ist nicht generell zu beantworten, denn ob sich Sondertilgungen lohnen, hängt davon ab, was man damit erreichen möchte. Wer einen Ratenkredit mit einer langen Laufzeit abgeschlossen hat, kann mit Sondertilgungen die Laufzeit des Kredites verkürzen und so Kosten einsparen. Wichtig hierfür ist, dass die betreffende Bank die nicht in Anspruch genommenen Zinsen auch zurückrechnet. Wenn schon bei Abschluss des Kredites feststeht, dass regelmäßig zum Beispiel bei Erhalt von Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber Sondertilgungen geleistet werden sollen, ist es empfehlenswert dies direkt im Kreditvertrag festschreiben zu lassen. Soll hingegen eine Sondertilgung nur geleistet werden, weil gerade die finanzielle Möglichkeit da ist, sollte man prüfen, ob es nicht günstiger ist, die betreffende Summe separat anzulegen. Hierbei gilt es die Zinsersparnis mit einer zu erwartenden Rendite für die Geldanlage zu vergleichen.

Ratenkredit mit Sondertilgung und vorzeitiger Ablösung

Neben einer Sondertilgung als Teilzahlung besteht auch die Möglichkeit, einen Ratenkredit durch Sondertilgung komplett abzulösen. Ob dies möglich ist und welche Kosten dabei entstehen können, hängt davon, ab wann der Kreditvertrag geschlossen wurde. Zum 11.06.2010 haben sich die Verbraucherkreditlinien geändert. Für alle vor diesem Termin abgeschlossenen Kredite ist eine vorzeitige Ablösung kostenfrei möglich. Es besteht jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wurde der Kreditvertrag nach 11.06.2010 geschlossen, kann der Kredit ohne Frist gekündigt werden, dafür darf die Bank jedoch ein Bearbeitungsentgelt in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der vorhandenen Restlaufzeit. Beträgt diese mehr als 12 Monate, kann die Bank ein Prozent der Restsumme als Gebühr erheben, bei kürzeren Laufzeiten ist es nur ein halbes Prozent. Generell darf die Vorfälligkeitsgebühr jedoch nicht höher sein, als die Zinsen die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären.

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