Sofortkredit für Selbständige

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Selbstständige müssen bei jeder Kreditanfrage andere Voraussetzungen mitbringen, als andere Berufsgruppen. Dieses ist auch bei einem Sofortkredit für Selbstständige, so dass die Voraussetzungen anders gesetzt werden als bei Rentnern oder Beamten. Es existiert ein großer Unterschied zwischen einem Selbständigen und einem Angestellten. Das Gehalt eines Angestellten ist jeden Monat in der gleichen Höhe zu erwarten, dieses ist bei einem Selbständigen anders.

Dieser besitzt kein geregeltes Einkommen, es richtet sich immer nach der Auftragslage und der Zahlungsfähigkeit der Kunden. Das Gehalt soll bei einem Kredit immer als Sicherheit gelten, welches bei Selbständigen aber nicht gegeben ist. So muss der Selbständige bei einem Sofortkredit für Selbständige auf andere Sicherheiten zurück greifen, damit eine Kreditanfrage positiv verläuft. Einige Banken verlangen bei der Kreditvergabe einen Bürgen, der als Sicherheit dienen soll.

Die Selbständigkeit sollte mindestens ein Jahr bestehen, bevor ein Kredit in Anspruch genommen wird. Sobald der Sofortkredit für Selbständige bewilligt wurde, wird innerhalb einer Woche die Summe auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Danach muss er jeden Monat eine gleich bleibend hohe Rate zahlen, um den Kredit damit zu tilgen. Der Zeitraum und die Höhe der Raten wird vor Vertragsabschluss festgelegt, so dass sich die Raten nicht ändern werden.

Welche Unterschiede gibt es bei einem Sofortkredit für Selbstständige?

Es gibt zwei Unterschiede bei einem Sofortkredit für Selbstständige. Dabei gibt es den Privatkredit und den Geschäftskredit. Wenn der Selbständige einen Privatkredit beantragen möchte, stellt er sich damit auf den Status eines Angestellten. So kann er das Geld für die Zwecke nutzen, die er möchte. Somit ist der Kredit nicht zweckgebunden und kann frei verfügt werden. Der Sofortkredit für Selbstständige kann für eine Urlaubsreise oder für offene Rechnungen beglichen werden, dafür muss der Antragsteller der Bank keine Rechenschaft abgeben.

Zweckgebunden sind nur die Autokredite, die ein Selbständiger nutzen kann. Bei einem Geschäftskredit kann das Geld nur für das Geschäft genutzt werden und ist damit zweckgebunden. Für diesen Kredit müssen unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden, wie beispielsweise eine Gewinn- und Verlustrechnung und die letzten Einkommenssteuernachweise. Oft verlangen Banken bei einem Sofortkredit für Selbständige auch die letzten Kontoauszüge und eine betriebswirtschaftliche Abrechnung.

Kreditvergleich unverzichtbar- Sofortkredit für Selbständige

Gerade bei Selbständigen sollte ein Kreditvergleich unverzichtbar sein. Da es viele Anbieter im Internet gibt, haben diese alle durch einen hohen Konkurrenzkampf alle unterschiedliche Konditionen, die sie dem Kreditnehmer anbieten können. Nur wer ausgiebig vergleicht, wird nicht auf die Nase fallen und ein attraktives Angebot finden, welches auf den Selbständigen zugeschnitten ist.

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