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Arbeitslose haben es bei Banken und Sparkassen besonders schwer, an einen Kredit zu kommen. Sie besitzen in der Regel kein pfändbares Einkommen, auf welches die Bank bei einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen zurückgreifen könnte. Wie also ein Darlehen für Arbeitslose besichern, das dringend benötigt wird, aber durch kein Einkommen gestützt werden kann?
Das Darlehen für Arbeitslose bei der Bank
Ob die Bank ein Darlehen für Arbeitslose gewährt, hängt stark von den Sicherheiten ab, die das fehlende regelmäßige Einkommen aufwiegen sollen. Dies können einerseits Vermögenswerte sein, über die der Antragsteller bereits verfügt oder andererseits Bekannte oder Verwandte, die sich als Bürge oder Mitantragsteller zur Verfügung stellen. Ohne eine dieser Sicherheiten ist es nahezu aussichtslos, bei der Bank ein Darlehen zu erhalten.
Die Bürgschaft gehört zu den beliebtesten Alternativen, auf die in für ein Darlehen für Arbeitslose zurückgegriffen wird. Ein Bürge unterstützt den Antragsteller dadurch, dass er die Rückzahlung des Kredites mit eigenen Mitteln gewährleistet. Dies jedoch erst dann, wenn er mit den regelmäßigen Zahlungen überfordert ist oder diese aus anderen Gründen nicht mehr leisten kann bzw. will. Von diesem Zeitpunkt an haftet der Bürge selbstschuldnerisch für die Aufrechterhaltung des Kapitaldienstes, also der Zins- und Tilgungszahlungen, bis der Kredit entweder abbezahlt ist oder der Kreditnehmer selbst wieder dafür aufkommen kann.
Ähnlich verläuft es beim Mitantragsteller, wobei dieser von Anfang an selbstschuldnerisch haftet und so enger an den Vertrag gebunden ist. Beide müssen jedoch über die notwendigen Sicherheiten verfügen, um entweder als Bürge oder Mitantragsteller bei einem Darlehen für Arbeitslose in Frage kommen zu können. Das bedeutet vor allem, dass ein regelmäßiges Einkommen vorhanden sein muss und kein negativer Schufaeintrag vorhanden sein sollte. Letzteres ist jedoch auch von der Höhe des Einkommens abhängig, welches zur Verfügung steht.
Ist der Antragsteller bereits Eigentümer einer Immobilie, kann auch diese ins Spiel gebracht werden. Dies funktioniert mit Hilfe einer Hypothek oder der Grundschuld. Letztere ist bei Schuldnern beliebter, da sie eine flexiblere Handhabung ermöglicht. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an ein bestimmtes Schuldverhältnis gebunden und kann nach dessen Abbezahlung weiterverwendet werden, um beispielsweise einen anderen Kredit zu besichern.
Handelt es sich bei der Immobilie um selbst genutztes Wohneigentum, das möglicherweise noch als Altersvorsorge dienen soll, so wird man es sich als Kreditnehmer jedoch zweimal überlegen müssen, ob diese zur Kreditsicherung herangezogen wird. Denn durch einen Grundbucheintrag kann die Bank ihre Ansprüche hierauf geltend machen, falls die Abbezahlung nicht in vereinbarter Art und Weise erfolgt. Ein auf diesem Wege abgesichertes Darlehen für Arbeitslose ist also für den Antragsteller mit einem weit höheren Risiko verbunden.
Finanzieren mittels Lebensversicherung – das Policendarlehen
Einen ganz anderen Weg zum Darlehen für Arbeitslose findet man bei der eigenen Lebensversicherung. Die wenigsten Versicherungsnehmer wissen, dass man sich den aktuellen Rückkaufswert einer Lebensversicherung auch leihen kann, und das auch noch zu verhältnismäßig günstigen Konditionen. Dieser Vorgang wird auch als das beleihen einer Lebensversicherung bezeichnet und kann natürlich nur mit kapitalbildenden Lebensversicherungen, nicht mit Risikolebensversicherungen funktionieren.
Um sich den Betrag zu leihen, muss die Police eine entsprechende Laufzeit aufweisen, da sonst möglicherweise nicht genug Kapital zur Verfügung steht. Mit Hilfe eines Policendarlehens lassen sich Investitionen zu relativ günstigen Konditionen durchführen, da das Versicherungsunternehmen nur ein minimales Risiko bei der Sache zu tragen hat. Schließlich besteht seitens des Versicherten ohnehin ein Anspruch auf das Kapital, wenn auch zu einem anderen Zeitpunkt.
Dieser Variante sollte auch der Vorzug gegeben werden, wenn man aufgrund diverser abgelehnter Kreditanfragen dazu neigen sollte, die Police am Zweitmarkt zu verkaufen oder, was noch weniger einbringt, den Vertrag einfach zu kündigen. Letzteres würde auch nur den aktuellen Rückkaufswert bringen, aber der Schutz und die damit Verbundene vorsorge wären unwiederbringlich verloren.