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Wenn Auszubildende eine Finanzierung über Banken oder Sparkassen benötigen, dann ist der erfolgreiche Abschluss eines Kreditvertrages von mehreren Faktoren abhängig. Denn ein regelmäßiges Einkommen ist zwar vorhanden, aber dessen Höhe reicht in der Regel nicht dazu aus, um eine größere Finanzierung für Auszubildende zu stützen.
Welche Kredite kommen bei der Bank in Frage?
Eine Finanzierung für auszubildende lässt sich bei der Bank noch relativ problemlos erreichen, solange keine allzu großen Summen benötigt werden. Normalerweise haben Banken keine Probleme damit, Auszubildenden einen Dispokredit zu gewähren. Dieser bietet dem Kreditnehmer einige Vorteile: Er kann – muss aber nicht – jederzeit beansprucht und aus den monatliche Einkünften flexibel zurückgezahlt werden. Die Höhe eines Dispokredites ist abhängig von der Höhe des regelmäßigen Einkommens. In der Regel wird dem Kreditrahmen davon ein Vielfaches zugrundegelegt.
Bis zu diesem Rahmen kann über den Dispokredit frei verfügt werden, erst bei Beanspruchungen darüber hinaus spricht man von einer Überziehung des Girokontos. Der Nachteil dieses Kredites findet sich in den damit verbundenen Kosten. Die Zinssätze sind hier auf einem weitaus höheren Niveau angesiedelt, als es bei Ratenkrediten der Fall ist, da die Bank nicht weiß, wann genau der Kredit zurückgezahlt wird.
Generell gilt diesbezüglich: So schnell wie möglich. Die Verzinsung findet jedoch dafür nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag statt und dazu noch auf den Tag genau. Einer Finanzierung für Auszubildende kann ein Dispokredit also sehr zuträglich sein. Und wenn die Möglichkeit besteht, sollte man nicht darauf verzichten, sich diese offenzuhalten.
Werden aber größere Summen für die Finanzierung für Auszubildende benötigt, wird man als Kreditnehmer kaum um das Hinzuziehen Dritter herumkommen. Die Rede ist von Bürgen und Mitantragstellern, die dem Azubi zu mehr Sicherheiten verhelfen. Der Bürge soll für den Fall, dass der Antragsteller dem Kapitaldienst nicht mehr nachkommen kann, für eine teilweise oder ganze Rückzahlung des Kredites einstehen.
Dafür wird von diesem natürlich verlangt, dass er seinerseits entsprechende Sicherheiten in Form einer einwandfreien Bonität mitbringt. Es darf also kein Schufaeintrag vorhanden sein, der die Kapitaldienstfähigkeit in signifikantem Maße einschränkt. Auch sollte das Einkommen eine ausreichende Höhe haben und zudem aus nichtselbständiger Arbeit stammen. Entsprechende Lohn- und Gehaltsnachweise werden von der Bank bei der Beantragung eingefordert.
Ähnlich verhält es sich beim Mitantragsteller. Der Unterschied zum Bürgen liegt darin, dass letzterer nicht von Anfang an selbstschuldnerisch haftet, sondern erst dann, wenn er den Kapitaldienst zu übernehmen hat. Mitantragsteller sind in der Praxis meist Verwandte des Antragstellers, da es hier eines gewissen Vertrauens bedarf. Beide Wege können jedoch, so denn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dazu beitragen, dass die Finanzierung für Auszubildende in vollem Umfang in die Wege geleitet werden kann.
Finanzierung für Auszubildende über den Warenkredit
Eine Kreditform, die meistens keinerlei Einkommensnachweise oder Schufaauskünfte erfordert, ist der Händler- oder Warenkredit. Dieser unterliegt jedoch einer wesentlichen Einschränkung: Die Kreditaufnahme ist an den Kauf eines bestimmten – meist hochpreisigen – Produktes gebunden. Besichert wird dieser Kredit über den Eigentumsvorbehalt. Das heißt, dass der Käufer erst dann zum Eigentümer des gekauften Gutes wird, wenn diese auch vollständig bezahlt wurde. Andernfalls behält sich der Händler das Recht vor, die Ware zurückzuverlangen.
Manche Händler kooperieren bei der Vergabe solcher Kredite aber auch mit Banken. Und ob er dann noch als Finanzierung für Auszubildende in Frage kommt, hängt davon ab, ob diese Bank Bonitätsprüfungen durchführt und wenn ja, wie streng die Restriktionen gehandhabt werden.