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Auszubildende, die einen Kredit benötigen, haben oftmals das Problem einer zu geringen Bonität. Ein Umstand, der den Ausbildungsvergütungen geschuldet ist, die meist wesentlich dürftiger ausfallen, als Gehälter oder Löhne von Vollzeitkräften. Nichtsdestotrotz ist diese Vergütung ein regelmäßiges Einkommen. Es kommt nun darauf an, welche Art Finanzierung für Azubis und in welcher Höhe diese benötigt wird.
Finanzierung für Azubis bei der Bank
Wer sich noch in der Ausbildung befindet, darf von Banken nicht allzu viel erwarten, was die Kredithöhe anbelangt. Zwar ist ein regelmäßiges Einkommen vorhanden, doch nicht in einer Höhe, welche die Aufnahme eines größeren Ratenkredites ermöglichen würde. Sind aber gerade größere Summen gefragt, wird man es ohne die Hilfe Dritter kaum schaffen, an eine Finanzierung für Azubis zu gelangen.
Diese Hilfe bietet sich in der Form von Bürgen und Mitantragstellern. Oftmals handelt es sich dabei um Personen aus dem nahen Freundes- oder Verwandtenkreis, denn eine gewisse Vertrauensbasis ist schon erforderlich. Ein Bürge steht bei der Bank dafür gerade, dass der Kredit pünktlich und in voller Höhe zurückgezahlt wird.
Gerät der Antragsteller mit seinem Kapitaldienst, der regelmäßigen Zahlung von Zins- und Tilgung, in Verzug, so muss der Bürge dafür aufkommen und die Zahlungen ganz oder teilweise übernehmen, bis der Kreditnehmer wieder selbst dafür aufkommen kann oder der Kredit vollständig getilgt ist.
Ähnlich verläuft es beim Mitantragsteller. Dieser sorgt jedoch von Anfang an dafür, dass die Zahlungen getätigt werden und gar nicht erst ausfallen. Somit haftet der Mitantragsteller auch ab Vertragsabschluss selbstschuldnerisch.
Sowohl Bürge als auch Mitantragsteller müssen als Voraussetzungen mitbringen, dass sie über keine negativen Schufaeinträge verfügen. Zudem muss ein ausreichendes wie regelmäßiges Einkommen vorhanden sein. Wird dieses Einkommen dann noch aus nichtselbständiger Arbeit erzeugt und können dafür Lohn- oder Gehaltsnachweise erbracht werden, steht der Finanzierung für Azubis prinzipiell nichts mehr im Wege.
Werden nur kleinere Summen benötigt, lassen Banken auch ohne die Beteiligung Dritter mit sich reden. Oftmals werden Azubis Dispositionskredite Eingeräumt, über die sie dann frei verfügen können. Die Höhe eines solchen Kredites bemisst sich am Einkommen des Auszubildenden.
In der Regel wird der zwei- bis dreifache Monatsgehalt zugrundegelegt, um die Kreditlinie bestimmen zu können. Bis zu dieser Linie kann dann das Girokonto bei der entsprechenden Bank im Soll geführt werden. Jedoch sollte sich der Kreditnehmer darüber im Klaren sein, dass dies eine verhältnismäßig teure Kreditvariante ist. Die Kreditzinsen liegen bei Dispokrediten oftmals 3 bis 4 Prozentpunkt über denen eines normalen Ratenkredits.
Die Vorteile eines Dispokredites sind jedoch auch nicht von der Hand zu weisen: Er kann jederzeit in Anspruch genommen und auch wieder zurückgezahlt werden. Es fallen also keinerlei Vorfälligkeitsentschädigungen an, wie sie beispielsweise bei Ratenkrediten üblich sind.
Verzinst wird auch nur der tatsächlich in Anspruch genommene Betrag und das auf den Tag genau. Im Rahmen der Finanzierung für Azubis kann es also nichts schaden, sich zumindest die Option für diesen Kredit offenzuhalten, denn es besteht keinerlei Zwang, den Kredit sofort in Anspruch zu nehmen.
Warenkredit
Auch Händler gewähren eine Finanzierung für Azubis über den Warenkredit. Dieser ist aber an den Erwerb eines bestimmten Produktes gekoppelt. Die Besicherung erfolgt über Eigentumsvorbehalt, wodurch normalerweise keine Einkommensnachweise eingefordert werden. Ebenso wenig wird eine Schufaauskunft eingeholt. Der Kreditnehmer sollte jedoch bestrebt sein, den Kredit zeitig zurückzuzahlen, da der Händler bei einem Verzug das Recht hat, die Ware vom Käufer zurückzufordern.