Hartz IV
Arge lässt Familie verzweifeln
Sabine Aubart ist verzweifelt: Ihre Möbel stehen in Wilstorf, ihre Kinder sind im Ruhrgebiet und sie hat keine Ahnung, wie sie ihren Umzug in die neue Wohnung in Gelsenkirchen finanzieren soll. Die Hartz-IV-Empfängerin hatte auf eine offizielle "Umzugsbestätigung" der Behörde vertraut - und hängt jetzt in der Luft.
Harburg. Vor zwei Jahren sei sie mit ihrem damaligen Mann und dem gemeinsamen Sohn nach Harburg gezogen, da ihr Partner Arbeit gefunden hatte. Vor einem Jahr folgte die Trennung. Die Folge: Der Mann zog mit dem inzwischen dreijährigen Sohn nach Duisburg und sie blieb mit dem siebenjährigen Sohn aus erster Ehe, dessen Vater in Gelsenkirchen wohnt, in Harburg. Um die zerschlagene Familie ein Stück zusammenzubringen, beschloss sie die Rückkehr in ihre Heimatstadt Gelsenkirchen. Vor drei Wochen kam die Bestätigung der Hamburger Arbeitsgemeinschaft (Arge) SGB II, dass der Umzug "aus sozialen Gründen befürwortet wird".
Daraufhin wurde sie aktiv: Sie fand eine nach den Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger passende Wohnung: "Der Mietvertrag ist auch schon unterschrieben." Den Siebenjährigen meldete sie an einer Schule an. Seit Anfang der Woche ist er bei seinem Vater untergebracht: "Aber nur übergangsweise", so die 37-Jährige: "Ich habe dann drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen eingereicht. Der billigste lag bei 4500 Euro." Mit ihrem Glauben, die Behörde würde diese Kosten nach der Umzugsbestätigung übernehmen, lag sie falsch: "Nach 14 Tagen habe ich nachgehakt und man sagte mir, dass die Kosten für ein Unternehmen nicht übernommen werden. Ich könne ja auch einen 7,5-Tonner mieten. Das würde bezahlt werden." Das Problem: Aubart hat keinen Führerschein und nach eigenen Angaben niemanden, der ihr helfen kann: "Der Behördenmitarbeiter hat mir gesagt, ich solle doch in meiner Familie nach einem Fahrer suchen. Aber ich habe keine Familie mehr - nur zwei Ex-Männer und zwei kleine Kinder." Die knallharte Ansage von ihrem Gesprächspartner in der Behörde sei gewesen: "Das ist Ihr Problem!" Aubart: "So darf man mit einem Menschen doch nicht umspringen."
Die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft SGB II möchte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Sie verweist allerdings darauf, dass sich eine Betroffene zunächst "selbst darum bemühen muss, dass sich jemand findet, der ihr hilft". Wenn sich allerdings herausstellt, dass niemand da ist, der hilft, müsse dieses nachgewiesen werden - "am besten schriftlich". Es sei allgemein sehr selten der Fall, dass ein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss, und die Kosten von der Agentur übernommen werden: "Es sind ja Steuergelder und wir sind verpflichtet, diese nicht zu verschwenden", so die Sprecherin.
