Kredit für Leiharbeiter

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Für Leiharbeiter ist die Kreditaufnahme mit einer Reihe an Hürden verbunden. Gerade Banken werden sich hier sehr schwer damit tun, einen Kredit für Leiharbeiter zu vergeben, da einfach zu wenige Sicherheiten vorhanden sind. Zwar verfügen Leiharbeiter über ein Einkommen, dieses ist jedoch nicht als regelmäßig anzusehen und nicht selten auch nur in geringer Höhe vorhanden.

Wann erhalten Leiharbeiter einen Kredit von der Bank?

Bei Banken ist es für Leiharbeiter besonders schwierig, an einen Kredit zu kommen. Denn diese verlangen stets ein sicheres wie regelmäßiges Einkommen, um einen Kredit vergeben zu können. Ein solches kann man als Leiharbeiter jedoch nicht oder nur in begrenztem Umfang vorweisen. Zwar kann zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Einkommen vorhanden sein, mit dem sich ein Kredit für Leiharbeiter unter anderen Umständen problemlos beantragen ließe, aber der feste Arbeitgeber bzw. das langfristige Arbeitsverhältnis fehlt. Dadurch wissen Banken nicht, ob der Antragsteller auch in Zukunft dazu in der Lage sein wird, den Kapitaldienst, also die monatliche Zahlung von Zinsen und Tilgung, zu leisten.

Erhält man von der Bank eine Ablehnung, sollte sich der Antragsteller ohnehin selbst die Frage stellen, ob ein Kredit für Leiharbeiter in seiner Situation überhaupt sinnvoll ist. Denn es sind gerade Leiharbeiter, die als erste ein Unternehmen verlassen müssen, wenn es beispielsweise zu Umsatzeinbrüchen oder konjunkturell bedingten Absatzschwankungen kommt. Die eigene Arbeitskraft lässt sich also nicht als Sicherheit einbringen. Sollte langfristig die Übernahme in eine Festanstellung möglich sein, ist es besser, diese auch abzuwarten. Denn mit einer festen Anstellung lassen sich bei der Bank deutlich bessere Konditionen erzielen.

Es besteht in dringenden Fällen jedoch die Möglichkeit, sich einen Bürgen oder Mitantragsteller mit ins Boot zu holen. Beide müssen jedoch ihrerseits über die von der Bank geforderten Sicherheiten verfügen. Das heißt, dass sowohl Bürge als auch Mitantragsteller dazu in der Lage sein müssen, die Kreditverpflichtungen allein zu bewältigen, sollte der eigentliche Antragsteller diese selbst nicht mehr leisten können. Für den Mitantragsteller gilt dabei eine sofortige selbstschuldnerische Haftung. Er muss also ab Vertragsabschluss für eine reibungslose Rückzahlung einstehen. Der Bürge hingegen wird erst dann belangt, wenn der Antragsteller tatsächlich nicht mehr zahlen kann.

In manchen Fällen ist es aber auch möglich, dass ein Kredit für Leiharbeiter auch auf dem Wege des Dispokredites eingeräumt wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Antragsteller langjähriger Kunde der Bank ist und trotz der Zeitarbeit stets halbwegs stabile Zahlungsflüsse vorweisen kann. Dieser Kredit ist im Vergleich mit klassischen Ratenkrediten jedoch sehr teuer und sollte nur dann beansprucht werden, wenn dringende finanzielle Engpässe auszugleichen sind. Die Höhe der maximalen Summe, mit welcher das Konto im Soll geführt werden kann, bemisst sich am monatlichen Einkommen des Kreditnehmers und beträgt davon ein Zwei- bis Dreifaches, kann bei Leiharbeitern aber auch niedriger angesetzt werden.

Warenkredite

Auch bei Händlern ist es möglich, einen Kredit für Leiharbeiter zu bekommen. Diese gewähren ihren Kunden nämlich häufiger Finanzierungen, die noch dazu oftmals sehr günstig ausfallen (wie beispielsweise bei 0 %-Finanzierungen). Einkommensnachweise sind hier im Normalfall nicht erforderlich, weswegen auch Leiharbeiter hier problemlos an einen Kredit kommen sollten. Es ist jedoch zu beachten, dass als Sicherheit die Ware selbst dient. Durch den Eigentumsvorbehalt bleibt der Händler so lange Eigentümer der Ware, bis diese vollständig abbezahlt wurde.

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